Rassismus im Stadtbild
Im Stadtbild von Zürich gibt es Zeichen mit rassistischer Wirkung. Der Stadtrat hat entschieden, zwei Hausinschriften abzudecken und auf dieser Webseite über die Gründe dafür zu informieren. Gegen den Bauentscheid der Bausektion wurde Rekurs erhoben, das Baurekursgericht hat diesen gutgeheissen. Der Stadtrat zieht den Entscheid weiter.
Zwei städtische Liegenschaften in der Altstadt tragen Inschriften mit dem Wort «Mohr». Diese haben eine rassistische Wirkung.
Für den Stadtrat ist klar: Rassismus darf nicht toleriert werden. Deshalb möchte er die Inschriften abdecken lassen. Infotafeln informieren vor Ort darüber. Das Baugesuch für die Abdeckung wurde im November 2021 eingereicht. Der Zürcher Heimatschutz hat dagegen Rekurs eingereicht. Das Baurekursgericht hat diesen gutgeheissen. Der Stadtrat zieht den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter.
Der Entscheid des Stadtrats stützt sich auf die Empfehlungen der Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum» und geht zurück auf zahlreiche Schreiben aus der Bevölkerung.
Städtische Liegenschaften
Zwei städtische Liegenschaften – am Neumarkt 13 und an der Niederdorfstrasse 29 – tragen Inschriften, die das Wort «Mohr» enthalten (im Folgenden: «M-Wort»). In den untenstehenden Bilddateien werden die diskriminierenden Inschriften bewusst gezeigt, da sie sich auf dieser Webseite in einem kontextualisierten Rahmen befinden.
Zum «M-Wort»
Diese Bezeichnung für Schwarze Personen wird seit jeher abwertend verwendet. In der Zeit des transatlantischen Sklavenhandels hat sich das Wort im Kontext der «Rassen»-Theorien immer stärker negativ aufgeladen. Schon 1896 findet sich in der Druckausgabe des Schweizerischen Idiotikons der Hinweis, dass das M-Wort mit dem N-Wort synonym verwendet wird. Organisationen Schwarzer Menschen im deutschsprachigen Raum haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie Bezeichnungen mit dem M-Wort als rassistisch und demütigend zurückweisen.
Die ETH hat im Auftrag des Präsidialdepartements der Stadt Zürich die Bedeutungsentwicklung des M-Worts untersucht und die Ergebnisse in einem Forschungsbericht dargelegt.
Losgelöst davon, mit welcher Absicht die Inschriften in der Vergangenheit angebracht wurden, haben sie heute eine rassistische Wirkung. Für den Stadtrat ist klar: Rassismus darf nicht toleriert werden. Deshalb möchte er die Inschriften an den beiden städtischen Liegenschaften abdecken lassen.
«Schwarz» wird in der diskriminierungssensiblen Sprache grossgeschrieben, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht auf den Farbton der Haut bezieht, sondern um eine Selbstbezeichnung für von Rassismus betroffene Personen (vgl. Inklusive Sprache: Glossar von Amnesty International)
Verfahren hängig
Die Liegenschaften liegen in der Kernzone Altstadt und befinden sich im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Deshalb braucht es für die Abdeckung ein Baugesuch und einen sogenannten Feststellungsbeschluss des Stadtrats. Vorgesehen ist eine Abdeckung mit einer Sandsteintafel (Neumarkt 13) beziehungsweise mit übermaltem Japanpapier (Niederdorfstrasse 29). Die Baubewilligung wurde im Mai 2022 erteilt. Dagegen hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs erhoben. Das Baurekursgericht hat den Rekurs am 17. März 2023 gutgeheissen. Der Stadtrat zieht den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter.
Kritische Auseinandersetzung ermöglichen
Die Form der Abdeckung wird angestrebt, weil damit die diskriminierenden Zeichen nicht mehr sichtbar sind, die historische Substanz aber erhalten bleibt. Die Infotafeln vor Ort und diese Webseite ermöglichen es interessierten Personen, sich bereits jetzt kritisch mit der Thematik auseinanderzusetzen und die angestossene Debatte fortzuführen.
Plaketten werden ersetzt
Neben den Massnahmen an den genannten Liegenschaften hat der Stadtrat zudem entschieden, drei Plaketten der Denkmalpflege an der Predigergasse 15, am Neumarkt 22 und an der Schmidgasse 8 zu ersetzen, die ebenfalls das M-Wort enthalten.
Der Entscheid, die Inschriften und das Wandbild abzudecken, stützt sich auf die Empfehlungen der interdisziplinären Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum» (RiöR). Die Projektgruppe bestand aus Fachpersonen verschiedener städtischer Dienstabteilungen (unter anderem aus dem Stadtarchiv und der Denkmalpflege).
Bedürfnis aus der Bevölkerung
Der Stadtrat hatte die Projektgruppe im Sommer 2020 beauftragt, eine Auslegeordnung zum Thema zu entwickeln. Anlass dazu waren zahlreiche Schreiben aus der Bevölkerung, die einen Aufruf des «Kollektiv Vo da.» unterstützten und forderten, drei Inschriften mit dem M-Begriff sowie das stereotype Wandbild am Neumarkt 22 zu entfernen. Der Bericht der Projektgruppe ist auf der städtischen Website veröffentlicht.
Empfehlung der Projektgruppe RiöR
Die Projektgruppe hat die in den Schreiben genannten Objekte sowie weitere Zeichen im öffentlichen Raum untersucht. Im Bericht empfiehlt sie je nach Wirkung und Eigenschaften der problematischen Objekte ein unterschiedliches Vorgehen:
- Kann die diskriminierende Wirkung eines Objekts auch durch Kontextualisierungsmassnahmen nicht verhindert werden, empfiehlt sie eine Entfernung der sichtbaren Zeichen (Kategorie 1). Wo dies in städtischer Zuständigkeit liegt, strebt die Stadt entsprechende Massnahmen an – wie bei der geplanten Abdeckung der oben aufgeführten Zeitzeichen.
- Objekte, die beispielsweise aufgrund ihrer Grösse, ihres historischen Kontexts oder anderer Interessen nicht abgedeckt werden können oder sollen (Kategorie 2) oder deren Problematik sich erst vor dem Hintergrund historischen Wissens eröffnet (Kategorie 3), erfordern eine Aufarbeitung – also beispielsweise eine sichtbare Kontextualisierung, Umgestaltung oder eine künstlerische Erweiterung.
Private Liegenschaften
Es gibt in der Altstadt zwei private Liegenschaften, die Zeichen mit rassistischer Wirkung tragen. Am Neumarkt 22 befindet sich ein Wandbild eines Schwarzen Jungen, das stereotype und rassistische Merkmale aufweist. Er ist nur mit einem Lendenschurz bekleidet, trägt einen Speer und Ohrenringe und hat stark überzeichnete, rote Lippen. Mit solchen Bildern wurden Schwarze Personen als primitiv und exotisch dargestellt. Das Wandbild diente einst als Werbegrafik für eine in der Liegenschaft angesiedelte Bäckerei. An der Schifflände 8 befindet sich eine kleine Grafik mit der Inschrift «Zum Mohrenkönig».
Es gibt keine Rechtsgrundlage, um private Hauseigentümerschaften zu einem Handeln zu verpflichten. Die Stadt möchte aber die privaten Besitzerinnen und Besitzer ermuntern, mit dem städtischen Vorgehen gleichzuziehen, und steht hierfür in Kontakt mit ihnen.
Historische Hintergrundforschung
Der Stadtrat hat sich bei seinem Entscheid auf die heutige, rassistische Wirkung des M-Worts gestützt. Das Wort ist aber seit Jahren Gegenstand öffentlicher Debatten, die sehr emotional geführt werden. Deshalb hat das Präsidialdepartement entschieden, die Geschichte des Begriffs im Zusammenhang mit den beiden Liegenschaften vertieft untersuchen zu lassen, um damit zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen. Der Forschungsauftrag ging an die Professur «Geschichte der Modernen Welt» der ETH. Der Bericht liefert Antworten darauf, wann und wie die Häuser zu ihren Namen und Inschriften gekommen sind und wie sich die Bedeutung des M-Worts über die Zeit gewandelt hat.
Diskussion weiterführen
Der Stadtrat möchte die Debatte, die der Entscheid zur Abdeckung der Inschriften ausgelöst hat, auch im grösseren Kontext der kolonialen Vergangenheit der Stadt Zürich weiterführen. Denn aktuelle Erscheinungsweisen von Rassismus gegen Schwarze Personen gehen auf die Zeit von Kolonialismus und Sklaverei zurück – rassistische Theorien, die Menschen in Hierarchien einteilten, dienten damals der Rechtfertigung kolonialen Handelns. Mehr Informationen zum Thema und zu geplanten Massnahmen finden Sie auf stadt-zuerich.ch/koloniales-erbe.
Rassismus dekonstruieren
- Die Stadt Zürich setzt sich als Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) für die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung ein.
- Eine interdepartementale Arbeitsgruppe nimmt im Rassismusbericht periodisch eine Situationseinschätzung vor, formuliert Empfehlungen für die Verwaltung und berichtetet über deren Umsetzung. Der letzte Rassismusbericht ist im Jahr 2022 erschienen.
- Beispiele von Massnahmen sind die gemeinsam mit dem Kanton Zürich geschaffene Zürcher Anlaufstelle Rassismus ZüRAS oder die Erarbeitung von Kriterien für Polizeikontrollen.
- Für Personen, die sich durch die Stadtverwaltung rassistisch diskriminiert fühlen, bietet die Ombudsstelle kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe. Unterstützung bietet auch die ZüRAS. Zudem können rassistische Graffiti der Stadt über die Plattform Züri wie neu gemeldet werden.
Kontakt
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