Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2024–2027
Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2024–2027
Bei der Erarbeitung des zweitens Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurden verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Einer der Schwerpunkte lag darauf, Massnahmen aus dem ersten Massnahmenplan 2020–2022 weiterzuentwickeln. Es wurden aber auch Massnahmen in Bereichen aufgenommen, die bisher noch nicht oder nur am Rand berücksichtigt worden waren. Dazu gehören unter anderem die städtischen Sport- und Kulturangebote.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den beiden Handlungsfeldern «Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation» und «Hindernisfreier Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum». Beide Handlungsfelder sind Grundvoraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben. Massnahmen in diesen Handlungsfeldern tragen zu einem breiteren Verständnis der jeweils spezifischen Grundlagen in der Stadtverwaltung bei. Die weiteren Handlungsfelder, sind «Dienstleistungen und Angebote» und «Zugang zu Arbeit und Berufsbildung».