Grundstück-Versteigerungen
Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis (Grundstück-Beschrieb) liegen in zwangsrechtlichen Verfahren bei den Betreibungsämtern zur Einsicht auf oder stehen zum Herunterladen zur Verfügung (ab Datum Auflegung).
Freiwillige öffentliche Grundstückversteigerungen führen die Stadtammannämter durch. Beachten Sie die Steigerungsbedingungen.
Unterlagen über die Grundstücke (Beschrieb, Pläne, Angaben über m2 usw.) können die Betreibungsämter - sofern vorhanden - erst ab Auflegung der Steigerungsbedingungen und dem Lastenverzeichnis zur Verfügung stellen.
Die geltenden BAG Schutzmassnahmen bei öffentlichen Versteigerungen sind einzuhalten sowie die Anweisungen der Stadtammann- und Betreibungsämter zu befolgen.