Existenzminimum bei Lohnpfändung
Was das «Existenzminimum» bedeutet, wie und wozu es berechnet wird
Wird Einkommen gepfändet, muss das betreibungsrechtliche Existenzminimum des Schuldners oder der Schuldnerin berechnet werden. Das Existenzminimum soll die Grundbedürfnisse absichern.
Der Unterschied zwischen dem Existenzminimum und dem Nettoeinkommen ist pfändbar und wird verwendet, um die Schulden zu bezahlen.
Wie berechnet sich das Existenzminimum?
Das Existenzminimum besteht aus einem Grundbetrag, Zuschlägen für Miete, Krankenkasse, Berufskosten, Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge und anderen.
Das Betreibungsamt berechnet das Existenzminimum nach Ermessen.
Grundbetrag
Betrag Franken | für wen | Voraussetzungen |
CHF | für wen | Voraussetzung |
1'100 | alleinstehender Schuldner alleinstehende Schuldnerin | in Haushaltgemeinschaft mit erwachsenen Personen |
1'200 | alleinstehender Schuldner alleinstehende Schuldnerin | ohne Haushaltgemeinschaft |
1'250 | alleinerziehende Schuldnerin alleinerziehender Schuldner | in Haushaltgemeinschaft mit erwachsenen Personen |
1'350 | alleinerziehende Schuldnerin alleinerziehender Schuldner | ohne Haushaltgemeinschaft |
1'700 | Ehepaar, eingetragene Partnerschaft | oder ein Paar mit Kindern, die in Haushaltgemeinschaft leben |
400 | Unterhalt Kinder, die im gemeinsamen Haushalt des Schuldners/der Schuldnerin leben | bis zu 10 Jahre |
600 | Unterhalt Kinder, die im gemeinsamen Haushalt des Schuldners/der Schuldnerin leben | über 10 bis 18 Jahre |
Zuschläge
Die folgenden Aufwendungen des Schuldners/der Schuldnerin müssen bezahlt sein. Entsprechende Quittungen und Verträge sind dem Betreibungsamt vorzulegen.
Zuschlag Miete
Miete Betrag | wofür |
CHF | wofür |
Tatsächlicher Mietzins * | Wohnung oder Zimmer inkl. Nebenkosten, ohne Energie- / mit Heizkosten. |
* Benützt der Schuldner/die Schuldnerin lediglich zur grösseren Bequemlichkeit eine teure Wohnung oder Zimmer, kann der Mietzins spätestens nach Ablauf des nächsten gesetzlichen Kündigungstermins herabgesetzt werden (BGE 109 III 52, 119 III 73 E3.c,d), auch wenn es sich dabei um einen Mietvertrag mit langfristiger Dauer handelt (BGE 129 III 526). | |
1'300 / Monat ** | anrechenbare Höchstmiete für eine Einzelperson. |
1'700 / Monat ** | anrechenbare Höchstmiete für eine Familie. |
Liegenschaftenaufwand | Wohnt der Schuldner/die Schuldnerin in einer eigenen Liegenschaft, ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftenaufwand, einem ortsüblichen Mietzins entsprechend, anzurechnen (BGE 114 III 14, 116 III 21 E2.d). |
** Empfehlung KdSZ |
Zuschlag Sozialbeiträge
- Krankenkassen-Prämien der Grundversicherung KVG, unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung. Die Zusatzversicherung VVG kann nicht angerechnet werden,
- Unfallversicherungen,
- Hausrat- und Haftpflichtversicherungen,
- Berufsverbände,
sofern nicht vom Lohn abgezogen.
Empfehlung: Der Schuldner/die Schuldnerin soll dem Betreibungsamt Quittungen und Rechnungen vorlegen.
Zuschlag Besondere Berufskosten
Berufskosten Betrag | wofür |
CHF | wofür |
5 bis 10 | pro Arbeitstag für erhöhten Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit. (Erd-/Bau-/Giessereiarbeiter usw.) bei Schicht- und Nachtarbeit, für sehr weiten Arbeitsweg. |
5 bis 15 | jede Hauptmahlzeit bei auswärtiger Verpflegung. |
20 bis 60 | überdurchschnittlicher Kleider-/Wäscheverbrauch. |
Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel. | |
10 bis 40 | Fahrrad. |
20 bis 60 | Moped und Roller. |
50 bis 100 | Motorrad. |
100 bis 600 | Auto, sofern für den Beruf oder privat notwendig. |
Zuschlag Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge
Zum Existenzminimum werden auch Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge geschlagen, die Sie an Personen zahlen, die nicht in Ihrem Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass Sie diese Beiträge bereits vor der Pfändung geleistet haben, und Sie diese Beiträge auch während der Pfändungsdauer weiter bezahlen.
Verschiedene Zuschläge
Wofür | Erläuterungen |
Schulung der Kinder | Besondere Auslagen (Schulgeld, Schulmaterial, Verpflegungs- und Fahrtauslagen). Über eine durchschnittliche Ausbildung hinausgehende Aufwendungen können berücksichtigt werden, sofern sie den Verhältnissen i.S. Art. 277 Abs. 2 ZGB entsprechen (BGE 98 III 34). |
Abzahlung oder Miete von Kompetenzstücken | Kompetenzstücke sind Gegenstände, die für das tägliche Leben notwendig sind. Abzahlungen, Mieten oder Leasingraten für Kompetenzstücke können im Existenzminimum berücksichtigt werden, solange der Vertrag dazu verpflichtet, und der Schuldner/die Schuldnerin die Zahlungen belegt. Voraussetzung ist ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, Vermieters oder Leasinggebers. Verpflichtungen aus Vorauszahlungsverträgen werden nicht berücksichtigt. |
Weitere notwendige Auslagen | Sind grössere Ausgaben absehbar, kann dafür das Existenzminimum zeitweise erhöht werden. Dazu zählen Auslagen für Arzt, Arzneien, Geburt, Betreuung, Pflege von Familienangehörigen oder ein Wohnungswechsel. Selbstbehalt-Kosten der Krankenversicherung dürfen Sie für die Anrechnung im Existenzminimum beim Betreibungsamt beantragen. |
Abzüge vom Existenzminimum
Abzug für | Erläuterungen |
Abgezogen werden | |
50 % des Grundbetrages | bei freier Kost. |
CHF 20 bis 60 | wenn der Arbeitgeber Dienstkleidung zur Verfügung stellt. |
Beiträge von volljährigen Kindern an die Haushaltskosten | Leben volljährige Kinder im Haushalt des Schuldners oder der Schuldnerin, haben sie einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten (Mietzins, Heizung, Wäsche usw.) zu leisten. |
Spesenvergütungen des Arbeitgebers | Spesen, welche der Schuldner oder die Schuldnerin vom Arbeitgeber erhält. |
behauptete, nicht mit Belegen nachgewiesene Zahlungen | werden nicht im Existenzminimum berücksichtigt. |
Sonderbestimmungen über anrechenbare Einkommen
Welche Einkommen | Erläuterungen |
Beiträge gemäss | können wie gewöhnliche Forderungen gepfändet werden. |
Beiträge gemäss Art. 323 Abs. 2 ZGB | aus dem Erwerbseinkommen minderjähriger Kinder, die in Haushalbgemeinschaft mit der Schuldnerin/dem Schuldner leben, sind vorab vom gemeinsamen Existenzminimum abzuziehen. Dieser Abzug ist in der Regel auf einen Drittel des Nettoeinkommens der Kinder, höchstens jedoch auf den für sie geltenden Grundbetrag zu bemessen (BGE 104 III 77). |
Existenzminimum bei Ehepaaren, Konkubinatspaaren mit Kindern, Partnerschaften
Verfügen beide Personen über ein Einkommen, bestimmt das Betreibungsamt das Existenzminimum für die ganze Familie. Der Grund: beide Personen tragen das gemeinsame Existenzminimum (Art. 163 ZGB).
Das Betreibungsamt berechnet anschliessend mit einer Formel, unter Berücksichtigung der beiden Einkommen und des gemeinsamen Existenzminimums, den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners oder der Schuldnerin.
Steuern
Die Steuern werden im Existenzminimum nicht angerechnet (BGE 95 III 42 E2)