Sprachliche Gleichstellung
Der Stadt Zürich ist ein anerkennender und respektvoller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt ein Anliegen. Dabei spielt die Sprache eine wichtige Rolle. Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung legt fest, welche grundsätzlichen Vorgaben städtische Mitarbeitende beim Verfassen von behördlichen Texten beachten sollen. Es gilt für Mitarbeitende der Stadtverwaltung und nicht für Dritte. Dieses Online-Manual hilft bei der Anwendung des Reglements. Es wird bei Bedarf aktualisiert.
Welche Form verwende ich?
Ziel ist, einen gut lesbaren und einfach verständlichen Text zu schreiben, der Personen aller Geschlechter (Frauen, Männer, non-binäre Personen) korrekt anspricht und miteinbezieht.
Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht ausschliesslich als weiblich oder männlich identifizieren.
Überlegen Sie beim Schreiben eines Texts als Erstes, an wen sich Ihr Text richtet und wen er ansprechen und beschreiben möchte.
Bezieht sich ein Text oder eine Aussage auf Personen verschiedener Geschlechter oder Personen, von denen Sie die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung nicht kennen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Bezieht sich ein Text oder eine Aussage ausschliesslich auf Frauen oder ausschliesslich auf Männer oder für sie geltende Zusammenhänge oder Leistungen? Oder Sie kennen die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung einer Person und diese ist männlich oder weiblich? Dann haben Sie folgende Möglichkeit:
- Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung gilt für Texte der Stadtverwaltung. Das sind Texte, die von der Verwaltung verfasst werden und sich an verwaltungsinterne oder -externe Personen oder Stellen richten.
- Das Reglement gilt nicht für die gesprochene Sprache.
- Geschlechtsneutrale Bezeichnungen sind in allen Textsorten möglich.
- Es gibt wenige Ausnahmen, wo die Verwendung des Gendersterns nicht möglich ist: Das sind Texte, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, Verfügungen, Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie Anträge (an den Stadtrat, den Gemeinderat und die Stimmberechtigten). Verwenden Sie in diesen Fällen geschlechtsneutrale Formen oder Doppel-/Paarformen («Zürcherinnen und Zürcher»).
- Das Binnen-I («ZürcherInnen») wird nicht mehr verwendet.
Grundsätze und Reglement
Alle Menschen gleichwertig ansprechen
Sprachliche und gesellschaftliche Entwicklung gehen Hand in Hand. Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung nimmt gesellschaftliche und sprachliche Entwicklungen auf und bietet flexible Möglichkeiten für die sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter – also auch von non-binären Personen. Ziel ist es, alle Personen gleichermassen in der Behördensprache anzusprechen, zu benennen und sichtbar zu machen.
Inklusive Sprache ermöglichen
Für die Ansprache aller Geschlechter eignen sich geschlechtsneutrale Formen sowie typografische Zeichen wie zum Beispiel der Gendersten oder der Doppelpunkt.
Der Stadtrat hat entschieden, als typografisches Zeichen den Genderstern zu erlauben; einerseits aus Gründen der Barrierefreiheit, andererseits, weil diese Form zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Sprachreglements in der Stadtverwaltung bereits am meisten verwendet wurde.
Ausnahme:
Für Texte, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, für Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie für Anträge an den Stadtrat und den Gemeinderat gelten in der Regel eigene rechtsetzungstechnische Regeln. Zugleich soll sichergestellt werden, dass städtische Erlasse und Weisungen gemäss den Grundsätzen der Rechtsetzung verfasst sind und diese sprachlich mit denjenigen von Kanton und Bund übereinstimmen. Dasselbe gilt auch für Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen. Der Genderstern wird deshalb in diesen Textarten nicht verwendet.
Verwenden Sie in diesen Fällen stattdessen geschlechtsneutrale Formen oder Doppelformen/Paarformen.
Beispiel aus der Amtlichen Sammlung («Hausordnung des Stadtspitals Zürich»): «Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände und innerhalb des Stadtspitals Zürich (fortan Stadtspital) aufhalten, namentlich Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Gäste, Studentinnen und Studenten, Forscherinnen und Forscher, das Personal sowie Dritte im Auftrag des Stadtspitals.»
Am 1. Juni 2022 hat der Stadtrat das aktuelle Reglement über die sprachliche Gleichstellung beschlossen. Es löste das Reglement von 1996 ab. Dieses hatte die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann geregelt, es aber nicht immer erlaubt, auch non-binäre Menschen adäquat anzusprechen und sprachlich sichtbar zu machen.
Das Reglement dient der einheitlichen Anwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs, um alle Geschlechter gleichermassen anzusprechen und sprachlich sichtbar zu machen. Es gilt für behördliche Texte, die von der Verwaltung verfasst werden.
Fragen und Antworten
Psycholinguistische Studien zeigen, dass gedanklich ausgeblendet wird, wer nicht zur Sprache kommt. In den 1990er Jahren ging es in der Diskussion um geschlechtergerechte Sprache darum, Frauen in der Sprache sichtbar zu machen und anzuerkennen. Frauen «mitzumeinen» reicht nicht, wenn sie in der Wahrnehmung genauso präsent sein sollen wie Männer.
Personen, die sich nicht oder nicht ausschliesslich als Mann oder Frau identifizieren (non-binäre Personen) wurden bislang in der Sprache ausgeblendet. Um non-binäre Personen in der Sprache sichtbar zu machen, werden seit einiger Zeit typografische Zeichen wie zum Beispiel der Genderstern (Zürcher*innen) eingesetzt. Diese typografischen Zeichen stehen für die Inklusion von non-binären Personen in unsere Sprache.
Eine Sprache zu nutzen, die non-binäre Personen miteinbezieht, ist ein Zeichen der Anerkennung und Akzeptanz. Sie ergibt sich aus Werten wie Gleichheit, Freiheit vor Unterdrückung und Diskriminierung, wie sie die Bundesverfassung vorsieht. Das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung umfasst grundsätzlich alle Lebensbereiche, somit auch den sprachlichen Umgang.
Das bis 2022 für die Stadtverwaltung verbindliche Reglement von 1996 war vor 30 Jahren vor dem Hintergrund entstanden, Frauen im Sprachgebrauch sichtbar zu machen. Es ermöglichte nicht, sprachliche Mittel zu verwenden (beispielsweise ein typografisches Zeichen wie der Genderstern), um Personen aller Geschlechter – das heisst auch non-binäre Personen – gleichberechtigt in der Behördensprache anzusprechen oder zu bezeichnen.
Seit der Inkraftsetzung des Reglements von 1994 und des leicht modifizierten Reglements von 1996 hat sich das Verständnis von Geschlecht erweitert. Dieses Verständnis soll sich auch in der von der Stadtverwaltung verwendeten Sprache widerspiegeln. Um neben Frauen auch non-binäre Menschen sichtbar zu machen, sind die Bestimmungen des Reglements 2022 neu festgelegt worden.
Die Grundprinzipien des revidierten Reglements von 2022 bleiben dieselben: Alle Geschlechter (Frauen, Männer, non-binäre Personen) sollen mitbedacht und sichtbar gemacht werden. Dafür sollen in der konkreten Anwendung verschiedene, flexible Möglichkeiten zur Verfügung stehen – mit dem Ziel einer einfachen, leicht lesbaren Sprache.
Das Büro des Stadtparlaments regte in einem Schreiben des Gemeinderatspräsidenten an den Stadtrat an, das Thema der sprachlichen Gleichstellung von trans Personen bei der Prüfung des Postulats «Aktionsplan zur Gleichstellung und zur Sicherung der Grundrechte von trans* Personen» zu adressieren.
Der Stadtrat hat sich deshalb im Rahmen des Gleichstellungsplans 2019–2022 das Ziel gesetzt, das Reglement für die sprachliche Gleichstellung von 1996 unter diesem Aspekt zu prüfen.
Was die Rechtschreibung anbelangt, so richtet sich die Stadt in der Regel nach den aktuellen Beschlüssen des Rats für die deutsche Rechtschreibung. Dieser hat bislang typografische Zeichen nicht empfohlen. Auch die Bundeskanzlei hat sich kritisch zur Verwendung von typografischen Zeichen geäussert.
Verschiedene Städte und Gemeinden erlauben hingegen derzeit den Genderstern, so beispielsweise die Stadt Bern oder die Stadt Luzern, in Deutschland etwa die Städte Köln und Hannover.
Indem die Zürcher Stadtverwaltung – neben geschlechtsneutralen und -abstrahierenden Formen – ein typografisches Zeichen für die Ansprache aller Geschlechter erlaubt, geht sie weiter als die Regelwerke, auf die die städtischen Richtlinien derzeit verweisen. Dies ist vertretbar, da diese Regelwerke für die Stadt nicht bindend sind.
Psycholinguistische Studien zeigen, dass gedanklich ausgeblendet wird, wer nicht zur Sprache kommt. Frauen «mitzumeinen» reicht also nicht, wenn sie in der Wahrnehmung genauso präsent sein sollen wie Männer. Deshalb hat der Duden seine Online-Ausgabe zuletzt um 12 000 weibliche Berufsbezeichnungen und Personenbeschreibungen erweitert.
Psycholinguistische und sprachwissenschaftliche Studien zeigen zugleich, dass das «generische» Maskulinum nicht geeignet ist, neben Männern auch an Frauen denken zu lassen.
Der Genderstern erhöht signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Personen auch an Frauen denken – allerdings nicht stärker als die traditionelle Doppelform (und nicht so stark wie das Binnen‑I). Typografische Zeichen wie der Genderstern machen zugleich non-binäre Menschen in der Sprache sichtbar.
Der Stadtrat hat sich für den Genderstern entschieden, einerseits aus Gründen der Barrierefreiheit und andererseits, weil diese Form zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Sprachreglements in der Stadtverwaltung bereits am meisten verwendet wurde.
Auch die deutsche Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt unter der Massgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV die Verwendung des Gendersterns als typografisches Zeichen (siehe Download unten).
Letztendlich geht es der Stadt aber nicht darum zu entscheiden, welches typografische Zeichen nun das «richtige» ist, sondern darum, non-binäre Menschen korrekt anzusprechen und in der behördlichen Kommunikation sichtbar zu machen.
Es ist aus rechtsetzungstechnischer Sicht und aus Gründen der Rechtssicherheit angebracht, sich bei Texten, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, bei Verfügungen, bei Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie bei Weisungen (Anträge an den Stadtrat, den Gemeinderat und die Stimmberechtigten) an den Richtlinien von Bund und Kanton zu orientieren.
Der Genderstern wird bisher von Bund und Kantonen nicht verwendet. Mit der Verwendung des Gendersterns würden die städtischen Erlasse gesetzessprachlich von denjenigen des Kantons Zürich und des Bundes abweichen.
Die Bundeskanzlei hat am 15. Juni 2021 Stellung genommen. Vorgaben von Bund und Kanton zur sprachlichen Gleichstellung sind für die Stadt Zürich nicht verbindlich.
Ja. Sie können statt des Gendersterns auch geschlechtsneutrale Formulierungen wählen.
Den Wortstamm des Wortes «Arzt» gibt es in zwei Varianten:
a) «Arzt-»
b) «Ärzt-»
Die erste Form kommt nur in der männlichen Einzahl zum Einsatz: «der Arzt», die zweite Form immer dann, wenn zusätzlich eine Nachsilbe mit «e» oder «i» hinzukommt – also im Plural «die Ärzte», in der femininen Form «die Ärztin», bei dem Adjektiv «ärztlich» und eben auch beim Genderstern «Ärzt*in».
Das ist ein regelhaftes Verhalten, das auch für viele andere Wörter gilt (bspw. «Wort – Wörter – wörtlich», «Mund – Münder – mündlich», etc.).
Die Idee, dass «Ärzt*in» falsch ist, kommt daher, dass viele den Genderstern als Variante einer Sparschreibung verstehen, dass also die Form «Ärzt*in» in die Formen «Arzt» und «Ärztin» aufgelöst werden kann, wie es bei der amtlichen Regelung mit Schrägstrich der Fall ist.
Bei «Ärzt*in» handelt es sich aber nicht um eine Sparschreibung, sondern um eine eigene Form des Worts.
So verändern denn auch viele Wörter im Deutschen ihre Form, wenn eine Nachsilbe hinzukommt.
Beispiele
«Arzt» → «Ärzte» (Mehrzahl), «Ärztin» (weibliche Form), «ärztlich» (Adjektiv).
Auch die Kombination aus Genderstern und weiblicher Endung ist eine solche Nachsilbe, sodass sich die Wortform auch hier auf diese Weise ändert: «Arzt» → «Ärzt*in».
Es gibt keine Hinweise darauf, dass geschlechtergerechte Sprache für Deutschlernende ein besonderes Problem darstellt. Im Vergleich zu vielen anderen Eigenschaften der deutschen Grammatik (grammatisches Geschlecht, Fälle, Verbformen, unregelmässige Pluralbildungen) sind der Genderstern oder ähnliche Formen leicht zu erkennen, zu lesen, zu erlernen und zu verwenden.
Funktions- und Berufsbezeichnungen von städtischen Mitarbeitenden – beispielsweise in der E-Mail-Signatur – orientieren sich an der erwünschten geschlechtsbezogenen Bezeichnung der jeweiligen Stelleninhaber*innen (weiblich, männlich, non-binär).
In Stelleninseraten der Stadtverwaltung kommen geschlechtsneutrale Fachbegriffe oder der Genderstern zum Einsatz.
Ausnahme: Lehrstellenbezeichnungen basieren in der Regel auf den SBFI-Vorgaben; deshalb und aus SEO-Gründen (Suchmaschinenoptimierung) wird hier auf den Genderstern verzichtet (Print und online).
Die Funktionsbezeichnung in der Signatur kann Hinweise geben auf die erwünschte Anrede. Eine weitere hilfreiche Unterstützung stellt die Angabe des Pronomens dar.
- Sascha Müller (sie/ihr)
- Dominique Meier (er/ihm)
- Kim Berger (kein Pronomen, …)
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, englische Bezeichnungen zu gendern:
- Englische Berufsbezeichnungen mit Endung -er: Einige englische Berufsbezeichnungen wie «Manager» oder «Trainer» sind an das Deutsche angepasst worden. Wir sprechen automatisch von der «Managerin» oder hängen im Genitiv ein -s an («die Sporttasche des Trainers»). Auch weniger geläufige Begriffe wie «Producer» lassen sich ans Deutsche anpassen. Die sprachliche Gleichstellung wird berücksichtigt, indem wahlweise ein «*in» angefügt oder eine genderneutrale Variante verwendet wird. Beispiel: «Manager*in», «Management», «Führungskraft».
- Andere englische Berufsbezeichnungen: Andere englische Berufsbezeichnungen wie «Coach» oder «Guide» wurden bisher selten ans Deutsche angepasst («Coach*in» ist bisher nicht sehr geläufig). Hier kann die genderneutrale Schreibweise durch den Artikel markiert werden: «der*die Coach».
In vielen Fällen bietet sich folgende Auswahl an:
- Frau
- Mann
- Non-binär (Alle Personen, die sich nicht oder nicht ausschliesslich als Frau oder Mann definieren. Diese Angabe ist freiwillig. Sie können sich auch gemäss ihrem amtlichen Geschlecht eintragen.)
- Keine Angabe
Suchmaschinen, insbesondere Google, versuchen Synonyme zu erkennen. Somit sollte die Erkennung von Begriffen mit Genderstern automatisch erfolgen, sofern der Wortstamm identisch ist. Es gibt jedoch noch wenig Erfahrungswerte.
Es ist bekannt, dass seitens Google bis anhin keine zusätzlichen manuellen Massnahmen für die bessere Erkennung von Synonymen bei genderneutralen Formulierungen vorgenommen wurden.
Genderneutrale Formulierungen – wie Fachperson anstelle von Fachfrau und Fachmann – unterscheiden sich stark. Es ist davon auszugehen, dass sie nicht als Synonym erkannt werden können. Die Verwendung solcher Begriffe wirkt sich entsprechend negativ auf die Auffindbarkeit aus. Das gleiche gilt für die Konstruktion «Ärzt*innen», da der Stamm «Arzt» nicht enthalten ist.
Hilfsmittel
Kontakt
Beratung
Bei Fragen und für praktische Tipps steht die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich beratend zur Seite.
Medienanfragen
Medienschaffende richten Ihre Anfragen bitte an die Medienstelle des Präsidialdepartements.
T +41 44 412 30 65