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Sprachliche Gleichstellung

stadt-zuerich.ch/sprachliche-gleichstellung

Der Stadt Zürich ist ein anerkennender und respektvoller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt ein Anliegen. Dabei spielt die Sprache eine wichtige Rolle. Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung legt fest, welche grundsätzlichen Vorgaben städtische Mitarbeitende beim Verfassen von behördlichen Texten beachten sollen. Es gilt für Mitarbeitende der Stadtverwaltung und nicht für Dritte. Dieses Online-Manual hilft bei der Anwendung des Reglements. Es wird bei Bedarf aktualisiert.

Welche Form verwende ich?

Ziel ist, einen gut lesbaren und einfach verständlichen Text zu schreiben, der Personen aller Geschlechter (Frauen, Männer, non-binäre Personen) korrekt anspricht und miteinbezieht.

Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht ausschliesslich als weiblich oder männlich identifizieren.

Überlegen Sie beim Schreiben eines Texts als Erstes, an wen sich Ihr Text richtet und wen er ansprechen und beschreiben möchte.

Bezieht sich ein Text oder eine Aussage auf Personen verschiedener Geschlechter oder Personen, von denen Sie die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung nicht kennen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Bezieht sich ein Text oder eine Aussage ausschliesslich auf Frauen oder ausschliesslich auf Männer oder für sie geltende Zusammenhänge oder Leistungen? Oder Sie kennen die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung einer Person und diese ist männlich oder weiblich? Dann haben Sie folgende Möglichkeit:

Beachten Sie:

  • Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung gilt für Texte der Stadtverwaltung. Das sind Texte, die von der Verwaltung verfasst werden und sich an verwaltungsinterne oder -externe Personen oder Stellen richten.
  • Das Reglement gilt nicht für die gesprochene Sprache.
  • Geschlechtsneutrale Bezeichnungen sind in allen Textsorten möglich.
  • Es gibt wenige Ausnahmen, wo die Verwendung des Gendersterns nicht möglich ist: Das sind Texte, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, Verfügungen, Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie Anträge (an den Stadtrat, den Gemeinderat und die Stimmberechtigten). Verwenden Sie in diesen Fällen geschlechtsneutrale Formen oder Doppel-/Paarformen («Zürcherinnen und Zürcher»).
  • Das Binnen-I («ZürcherInnen») wird nicht mehr verwendet.

Grundsätze und Reglement

Fragen und Antworten

Kontakt

Beratung

Bei Fragen und für praktische Tipps steht die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich beratend zur Seite.

Fachstelle für Gleichstellung
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Kontaktformular

Medienanfragen

Medienschaffende richten Ihre Anfragen bitte an die Medienstelle des Präsidialdepartements.

Kommunikation Präsidialdepartement
T +41 44 412 30 65
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