Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0758, 30.10.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse etappenweise rückwirkend ab etwa 16. Oktober bis Ende Dezember 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Zelglistrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Hürststrasse nach der Binzmühlestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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