Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0731, 16.10.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht vom 23. November 2024 bis 31. Dezember 2024 für das Gastspiel des Circus Conelli auf dem Bauschänzli folgende Verkehrsvorschrift:
Stadthausquai
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem östlichen Fahrbahnrand zwischen der Lochmann- und der Börsenstrasse (ausgenommen Fahrzeuge für den Zirkusbetrieb), gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit der Zirkusbetrieb rechtzeitig aufgenommen werden kann, wird allfälligen Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zur Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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