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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0515, 24.07.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse rückwirkend ab 18. Juli 2024 bis etwa Ende August 2025 folgende Verkehrsvorschriften:

Limmatstrasse
Linksabbiegeverbot

Das Abbiegen nach links ist verboten, ausgenommen Velo/Mofa:
von der Limmatstrasse stadteinwärts in die Ackerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Rechtsabbiegeverbot

Das Abbiegen nach rechts ist verboten, ausgenommen Velo/Mofa:
von der Limmatstrasse stadtauswärts in die Ackerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.