Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0514, 17.07.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5
Wegen Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 22. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Hardturmrampe
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Werkverkehr:
von der Hardbrücke nach der Hardturmstrasse.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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