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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0514, 17.07.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Wegen Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 22. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Hardturmrampe
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Werkverkehr:
von der Hardbrücke nach der Hardturmstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.