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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0513, 17.07.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab etwa 15. Juli 2024 bis Ende Mai 2026 folgende Verkehrsvorschriften:

Edenstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Edenstrasse Nr. 3 und der Giesshübelstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Ruhestrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Manessestrasse nach der Rüdigerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Ruhestrasse in die Manessestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Stoppsignalisation

Eine Stoppsignalisation wird angeordnet:
von der Rüdigerstrasse herkommend bei der Einmündung in die Manessestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
am südlichen Fahrbahnrand zwischen der Rüdigerstrasse und der Manessestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Staffelstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Rüdigerstrasse nach der Manessestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Rüdigerstrasse und der Manessestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.