Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0442, 26.06.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Wegen Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab etwa 8. Juli 2024 bis Ende August 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Hertensteinstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Werkverkehr:
von der Katzenbachstrasse nach der Seebacherstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.