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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0439, 26.06.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Wenn die Parkplätze nördlich der Tramhaltestelle Zoo voll ausgelastet sind (situativ), ergeht für nachstehenden Verkehrsweg folgende Verkehrsvorschrift:

Dreiwiesenstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen sind Fahr- und Motorfahrräder oder mit Ausnahmebewilligung:
von der Tobelhof- nach der Zürichbergstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Berechtigt zum Bezug einer Ausnahmebewilligung sind:

  1. Anwohnende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
  2. Beschäftigte und Gewerbetreibende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
  3. Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
  4. Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
  5. Pächterinnen und Pächter von Familiengärten im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
  6. Betreiberin oder Betreiber des Shuttle-Service für Zoobesuchende

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.