Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0431, 19.06.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg werden folgende Verkehrsvorschriften aufgehoben:

Tramstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstands vom 14.1.1981: Parkflächen. Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist gestattet (Längsparkierung), Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, aber nur bis 60 Minuten und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr: auf dem nördlichen Fahrbahnrand zwischen der Depotausfahrt östlich des Hauses Nr. 19 und dem Hause Nr. 11 (-3 Parkplätze).
In der Verfügung des Polizeivorstands vom 31.5.1991: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahlkreis 8050 wird aufgehoben: -2 Parkplätze.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Demontieren der Signale, beziehungsweise mit dem Entfernen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.