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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0423, 19.06.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse etappenweise rückwirkend ab 12. Juni 2024 bis Ende August 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Blumenweg
Fahranordnung Rechtsabbiegen

ausgenommen ist der Verkehr mit Velos und Mofas:
bei der Einmündung in die Seefeldstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.