Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0422, 19.06.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab 21. Mai 2024 bis ca. Ende Mai 2025 folgende Verkehrsvorschriften:
Altstetterstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Badenerstrasse nach der Meier-Bosshard-Strasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Fahranordnung Rechtsabbiegen
bei der Einmündung in die Badenerstrasse von Süden her, gemäss örtlicher Signalisation.
Badenerstrasse
Fahranordnung Geradeaus
auf der Badenerstrasse stadtauswärts bei der Verzweigung mit der Altstetterstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Saumackerstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Busse im Linienverkehr und der Verkehr mit Velos/Mofas:
von der Calandastrasse nach der Badenerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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