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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0421, 19.06.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehende Verkehrswege ergeht folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Begegnungszone), Kreis 3

Die Begegnungszone «Brupbacherplatz» umfasst:

- Gertrudstrasse, von Liegenschaft Nr. 4 bis Sihlfeldstrasse
- Sihlfeldstrasse, von Liegenschaft Nr. 55 (exkl.) bis Liegenschaft Nr. 30 (inkl.)
- Weststrasse, von Liegenschaft Nr. 182 (inkl.) bis Sihlfeldstrasse

In der Begegnungszone kommen folgende Verkehrsregeln zur Anwendung:
a. Das Signal «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Zufussgehenden und Benützenden von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
b. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
c. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Gertrudstrasse

In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 27. Februar 1990: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. Zone «Ida», umfassend den Strassenzug: Gertrudstrasse, von Liegenschaft Nr. 4 bis Sihlfeldstrasse.
In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 26. Oktober 2006: Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten: auf dem nordwestlichen Fahrbahnrand zwischen der West- und der Sihlfeldstrasse, gemäss örtlicher Signalisierung.

Sihlfeldstrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 26. Oktober 2006: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. Zone «Ida», umfassend den Strassenzug: Sihlfeldstrasse, von Liegenschaft Nr. 55 (exkl.) bis Liegenschaft Nr. 30 (inkl.). Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten: Sihlfeldstrasse, von Liegenschaft Nr. 55 (exkl.) bis Gertrudstrasse

Weststrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 26. Oktober 2006: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. Zone «Ida», umfassend den Strassenzug: Weststrasse, von Liegenschaft Nr. 182 (inkl.) bis Sihlfeldstrasse. Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
- Weststrasse, vor dem Haus Nr. 194

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.