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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0420, 19.06.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht folgende Verkehrsvorschrift:

Feldeggstrasse
Stoppsignalisation

Eine Stoppsignalisation wird angeordnet:
bei beiden Einmündungen in die Mühlebachstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Feldeggstrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 21.12.2020: Kein Vortritt. Der Vortritt wird aufgehoben: bei beiden Einfahrten in die Mühlebachstrasse.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.