Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0418, 19.06.2024
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreise 10 und 11
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht folgende Verkehrsvorschrift:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30)
Die bestehende Zone «Käferholz», in der die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, wird um folgenden Strassenabschnitt ergänzt:
- Käferholzstrasse, Abschnitt Nordheimstrasse bis Maienweg
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zur Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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