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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0408, 12.06.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Für den nachstehenden Verkehrsweg ergeht im Zusammenhang mit der Durchführung der Rad- und Para-Cycling Weltmeisterschaft 2024 ab Freitag, 20. September 2024, 18.00 Uhr bis Sonntag, 29. September 2024, 20.00 Uhr folgende Verkehrsvorschrift:

Seehofstrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten, ausgenommen Notfallfahrzeuge auf den Parkuhrfeldern Nrn. 1 und 2:
zwischen der Dufourstrasse und dem Utoquai auf den Parkuhrfeldern Nrn. 3 bis 13.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.