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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0307, 15.05.2024

Aufstellen von Getränke- und Essständen entlang der Rennstrecken und innerhalb des definierten Festperimeters während der Rad-Weltmeisterschaft 2024 in Zürich ab Samstag, 21. September bis Sonntag, 29. September 2024

  1. Innerhalb des definierten Perimeters entlang der Rennstrecken dürfen auf bewilligten Boulevardcaféflächen auf dem öffentlichen Grund Stände für den Verkauf von Getränken und Esswaren an Zuschauer*innen ohne zusätzliche Bewilligungen verkauft werden. Besonders zu beachten: Die feuerpolizeilichen Auflagen sowie die Lebensmittel-Hygienevorschriften sind zwingend immer einzuhalten. Die WC-Infrastrukturen sowie die Abfallbehältnisse werden den Festbesucher*innen bei Betrieben mit Zusatzständen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

    Bei engen Platzverhältnissen in der Innenstadt (schraffierte Fläche auf beiliegendem Plan) müssen die Gastrobetriebe mit Boulevardcaféflächen auf dem öffentlichen Grund bis spätestens Ende August 2024 einen detaillierten massstäblichen Infrastrukturplan (Theken, Verkaufsstände und Bildschirme) an das Büro für Veranstaltungen einreichen (stp-bfv@zuerich.ch). Die Prüfung erfolgt durch die Fachstelle Crowd Management.
     
  2. In den Bereichen mit kritischen Engstellen im Personenfluss, insbesondere am Limmatquai, kann es zu Einschränkungen bewilligter Boulevardcafé-Flächen kommen. An den Renntagen vom Mittwoch, 25. September 2024 bis Sonntag, 29. September 2024, müssen die Flächen vor Ort durch die Polizei beurteilt werden. Eine allfällige Räumung der Boulevardcafé-Flächen muss jederzeit möglich sein bzw. durch die Polizei angeordnet werden können.
     
  3. Für Public Viewings und den Verkauf von veranstaltungsbezogenen Waren vor Verkaufsgeschäften auf öffentlichem Grund ist eine separate Bewilligung einzuholen.
     
  4. Der Einsatz von Lautsprechern ist nicht erlaubt.
     
  5. Marketing-Aktivitäten wie beispielsweise das Anbringen von zusätzlichen Eigen- oder Drittwerbungen («Ambush Marketing») sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Marketing-Massnahmen, die im Rahmen einer abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dem Verein UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften 2024 erfolgen und somit einen Beitrag zum wiedererkennbaren Erscheinungsbild der Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften («Host City Dressing») beitragen.
     
  6. Der ebenfalls veröffentlichte Plan bildet integrierender Bestandteil dieser Verfügung.
     
  7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
     
  8. Begehren um Neubeurteilung wird aufgrund des Beginns der Rad-WM 2024 am 21. September 2024, des hohen öffentlichen Interesses an der Übertragung der Rennen in Gartenrestaurants und Boulevardcafés sowie der einheitlichen Umsetzung des verfügten Konzepts, die aufschiebende Wirkung entzogen.