Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0249, 10.04.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 8
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse etappenweise ab etwa 8. April 2024 bis etwa Ende Juli 2024 folgende Verkehrsvorschriften:
Dufourstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst und der Verkehr mit Velos und Mofas:
zwischen der Klausstrasse und der Höschgasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Dufourstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Höschgasse nach der Klausstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Halteverbote
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Höschgasse und der Klausstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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