Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0120, 14.02.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg wird zur Verbesserung des Verkehrsablaufs folgende Verkehrsvorschrift aufgehoben:

Welchogasse

Die Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 21.10.2013: Fahrverbot. Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, von der Edisonstrasse nach der Schaffhauserstrasse, ausgenommen: a. die Zufahrt zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen. b. Fahrten von Personen, die an der Welchogasse wohnen oder tätig sind, sofern sie ihr Fahrzeug auf privatem Grund aufstellen können (das Stehenlassen auf öffentlichem Grund ist verboten).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.