Amtliche Mitteilung
Nummer: 2023/0801, 13.12.2023
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreise 5 und 10
Für nachstehende Verkehrswege ergehen aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschriften:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30)
Die Zone «Röntgen», in welcher die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist, wird um folgende Strassenabschnitte ergänzt:
– Escher-Wyss-Platz
– Hardstrasse, Teilstück Heinrichstrasse bis Escher-Wyss-Platz
– Hardturmstrasse, Teilstück Hardturmstrasse Nr. 5 bis Escher-Wyss-Platz
– Sihlquai, Teilstück Gerstenstrasse bis Escher-Wyss-Platz
– Wipkingerbrücke
– Zöllystrasse
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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