Rahmenbedingungen
Stadtratsbeschluss
Mit dem Stadtratsbeschluss 741/2021 gilt seit dem 1. September 2021 in der Stadt Zürich für OGD das Prinzip «Open by Default» als verbindlich. Gemäss diesem international anerkannten OGD-Prinzip werden bestehende Datensätze standardmässig öffentlich zur freien Verfügung gestellt, wenn sie keine schutzbedürftigen Inhalte enthalten.
Grundlagen für die vom Stadtrat gewünschte Weiterentwicklung von OGD bilden dabei einerseits das Reglement über offene Verwaltungsdaten und andererseits die Strategie Open Government Data 2030 (OGD-Strategie).
- Link zum Stadtratsbeschluss (Weisung, Reglement und Strategie) Stadtratsbeschluss Nr. 0743/2021
- Direktlink StZH_STRB_2021_0743.pdf
Gesetzliche Grundlage
Reglement über offene Verwaltungsdaten
Damit die vom Stadtrat gewünschte Weiterentwicklung von OGD mit der Einführung des Prinzips «Open by Default» zielgerichtet und im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung umgesetzt werden kann, wurden im Reglement über offene Verwaltungsdaten die grundlegenden Voraussetzungen, Verfahren und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Verwaltungsdaten festgelegt.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Weiterentwicklung von OGD in der Stadt auch in Zukunft auf einer rechtlichen Grundlage basiert, die insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte von OGD aufnimmt und auch andere Rechtsverletzungen verhindert.
- Link zum Reglement in der Amtlichen Sammlung 170.410 Reglement über offene Verwaltungsdaten
- Rechtstext (pdf) 170.410 Reglement über offene Verwaltungsdaten 2021_V1.pdf
Strategie
Strategie Open Government Data 2030
Die Strategie Open Government Data 2030 (OGD-Strategie) beschreibt das langfristige Zukunftsbild, das die Stadt Zürich mit OGD erreichen will, und definiert die wichtigsten Ziele und Werthaltungen.
- Link zur Strategie (PDF) Strategie Open Government Data 2030
Nutzungsbedingungen
Lizenz
Bis auf wenige Ausnahmen stehen sämtliche Datensätze unter der international gültigen Creative-Commons-Zero-Lizenz (CC0). Diese Daten dürfen:
- vervielfältigt, verbreitet und weiter zugänglich gemacht werden
- angereichert und bearbeitet werden
- kommerziell genutzt werden
Haftungsausschluss
Die Verwaltung der Stadt Zürich schliesst jede Haftung für direkte und indirekte Schäden durch die Datennutzung aus. Sie übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der veröffentlichten Daten.
- Gutachten «Haftung der Stadt Zürich für Open Government Data»Gutachten Haftung der Stadt Zürich für Open Government Data (PDF, 19 Seiten, 432 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
- Internet-Disclaimer Gesamtstädtischer Internet-Disclaimer