Informationen für Gastfamilien
Hier finden Gastfamilien der Stadt Zürich die wichtigsten Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Anlaufstelle für Gastfamilien
Haben Sie Fragen rund um die private Unterbringung oder ein konkretes Anliegen als Gastfamilie? Die Anlaufstelle für Gastfamilien steht Ihnen unter der E-Mail-Adresse gastfamilie(at)zuerich.ch oder per Telefon (044 412 63 17, Montag bis Donnerstag) zur Verfügung.
Do you have questions about private accommodation, a specific request as a host family or would you like to receive additional information in English? Please reach out to the point of contact for host families by e-mail gastfamilie(at)zuerich.ch or by phone (044 412 63 17, Monday to Thursday).
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Schutzstatus S
Die ersten S-Ausweise für Schutzbedürftige aus der Ukraine wurden im März 2022 ausgestellt. Die Ausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr und können verlängert werden. Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben. Dementsprechend können die ablaufenden Ausweise um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Das Gesuch um Verlängerung des Schutzstatus S muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Wohngemeinde gestellt werden. Bei der Verlängerung ist der Pass im Original vorzuweisen und eine Verlängerungsgebühr von Fr. 45.- zu bezahlen. Die Verlängerung ist spätestens 14 Tage und frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises S zu beantragen.
Finanzen
In der Stadt Zürich können Geflüchtete finanzielle Unterstützung bei der AOZ beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird den Geflüchteten direkt ausbezahlt. Dahinter steht das sozialarbeiterische Ziel, die Selbständigkeit und Autonomie der geflüchteten Menschen aufrechtzuerhalten und zu fördern. Die Geflüchteten werden gemäss Richtlinie zur Unterstützung nach Asylfürsorgeverordnung unterstützt.
Die finanzielle Unterstützung beinhaltet:
- einen Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
- einen Betrag für die Krankenversicherung
- je nach Situation einen Anteil für das Wohnen sowie
- einen Betrag für die soziale Teilhabe.
Die Geflüchteten können den Onlineantrag auf finanzielle Unterstützung per E-Mail (ukraine-sozialhilfe(at)aoz.ch) einreichen. Ist dies nicht möglich, können sie sich bei der AOZ an der Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich melden. Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung finden Sie auf der Webseite der AOZ zum Antrag auf finanzielle Unterstützung.
Die AOZ berechnet den Bedarf für jedes Gesuch individuell. Die Höhe des Grundbedarfs variiert je nach Haushaltsgrösse und Wohnform.
Als Gastfamilie haben Sie die Möglichkeit, mit ihren Gästen einen Untermietvertrag abzuschliessen. Diesen können die Geflüchteten bei der AOZ via E-Mail (ukraine-sozialhilfe(at)aoz.ch) einreichen. Damit erhalten sie einen Anteil für die Wohnkosten, zusätzlich zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL). Der Wohnkostenanteil wird den Geflüchteten direkt ausbezahlt. Die Weitergabe an Sie organisieren Sie direkt mit Ihren Gästen. Falls die Geflüchteten keine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt erhalten, können sie auch keine Unterstützung für die Wohnkosten beantragen.
Beim Mieterverband finden Sie eine Vorlage für einen Untermietvertrag
Der maximale Mietbetrag, der von der AOZ finanziert wird, ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation und orientiert sich an der Richtlinie der Sozialbehörde zur Festlegung des Mietzinses.
Ein Fahrzeug stellt einen Vermögenswert dar. Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass vorhandenes Vermögen (inkl. Sachwerte) der staatlichen Unterstützung vorgehen. Das heisst: Ein Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe besteht grundsätzlich erst, wenn kein verwertbares Vermögen (mehr) vorhanden ist. Dieser Grundsatz wurde für Personen mit Status S anfangs 2022 für 12 Monate sistiert. Diese Ausnahmeregelegung wird 2023 aufgehoben werden. Die genauen Vorgaben, wie künftig mit Fahrzeugen von sozialhilfebeziehenden Personen umzugehen ist, sind derzeit noch in Erarbeitung. Sobald konkrete Angaben vorliegen, werden wir an dieser Stelle entsprechend informieren.
Bitte beachten Sie bezüglich der Einfuhr von Fahrzeugen auch die Bestimmungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
Anschlusslösung an die private Unterbringung
Sobald klar ist, dass Ihre Gäste nur bis zu einem bestimmten Datum bei Ihnen bleiben können und keine Anschlusslösung bereitsteht, melden Ihre Gäste sich bitte bei ihrer Ansprechperson der Sozialberatung.
Ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, dass Ihre Gäste für die AOZ telefonisch erreichbar sind. Idealerweise erfolgt eine entsprechende Information so frühzeitig wie möglich. Die AOZ kümmert sich dann um eine Unterbringung. In der Regel werden die Geflüchteten zuerst in einer Kollektivunterkunft untergebracht, z. B. im Durchgangszentrum Triemli. Danach werden sie in möblierten Zimmern von Liegenschaften der AOZ untergebracht. Für die Unterbringung stehen diverse Liegenschaften und Wohnungen in der Stadt Zürich sowie temporäre Wohnsiedlungen zur Verfügung.
Alternativ können sich die Geflüchteten auch eine eigene Wohnung auf dem offenen Wohnungsmarkt suchen (vgl. nächste Fragen).
Wenn die Geflüchteten von der AOZ finanziell unterstützt werden:
- ist bei der Wohnungssuche die Richtlinie der Sozialbehörde zur Festlegung des Mietzinses zu beachten. Die AOZ übernimmt keine höheren Mieten. Eine Mietzinsorientierung können Sie oder Ihre Gäste bei der AOZ via Mail (ukraine-sozialhilfe(at)aoz.ch mit Betreff «Mietzinsorientierung») anfragen;
- haben sie keine freie Wohnsitzwahl. Finden sie eine Wohnung ausserhalb der Stadt Zürich, muss die neue Gemeinde dem Wechsel zustimmen.
- Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie in den FAQ der AOZ.
Auf dem Stadtzürcher Wohnungsmarkt eine zahlbare Wohnung zu finden ist eine Herausforderung. Neben den klassischen Wohnungsportalen (wie z.B. Homegate oder Comparis) empfiehlt es sich, sich z. B. auch in Facebook-Gruppen wie Switzerland with Ukraine umzusehen.
Für Unterstützung bei der Wohnungssuche und Erstellung der notwendigen Unterlagen können sich die Geflüchteten an den Schreibdienst der Stadt Zürich wenden. Der Schreibdienst bietet unkomplizierte Unterstützung bei administrativen Anliegen und Alltagsfragen. Bei ungenügenden Deutschkenntnissen müssen Geflüchtete zwingend eine Person mitbringen, die für sie übersetzt. Der Schreibdienst bietet auch regelmässig Kurse zur Wohnungssuche an.
Die Geflüchteten melden eine Adressänderung direkt der AOZ via E-Mail an ukraine-sozialhilfe(at)aoz.ch. Zudem müssen sie beim Kreisbüro eine Umzugsmeldung einreichen.
Als Gastfamilie sollten Sie eine Auszugsanzeige ausfüllen und diese an Ihr Kreisbüro oder online via drittmeldung.ch einreichen.
Freizeitgestaltung
In der Stadt Zürich gibt es zahlreiche Angebote in den Bereichen Kultur, Musik, Sport und Freizeit. Viele davon sind auch kostenlos oder günstig. Tipps findet man u. a. auf folgenden Webseiten:
- MAPS Züri Agenda: monatlicher Newsletter zum günstigen Kultur- und Freizeitangebot in der Stadt Zürich; in 16 verschiedenen Sprachen, auch auf Russisch
- Zürich unbezahlbar: täglich verschiedene kostenlose Angebote für das Freizeiterlebnis in Zürich
- Caritas KulturLegi: Mit der KulturLegi erhalten Personen mit geringen finanziellen Mitteln Vergünstigungen für verschiedene Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, Gesundheit, Einkaufen. Sie können das Antragsformular auf verschiedenen Wegen einreichen: Online, per Post oder vor Ort z. B. im KulturLegi-Büro an der Reitergasse 1 in Zürich.
- Gemeinschaftszentren: In der Stadt Zürich gibt es 17 Gemeinschaftszentren, wo sich die Menschen kennen lernen, austauschen und vernetzen können. Das vielfältige Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In den Cafeterias kann man sich treffen, auch wenn man nichts konsumieren möchte.
Einige Kinder können in den Sommerferien nicht verreisen. Für sie gibt es in der Stadt Zürich verschiedene Möglichkeiten, um auch zu Hause eine abwechslungsreiche Zeit zu verbringen. Einige der Angebote sind kostenpflichtig.
- KinderKulturKalender: Theater, Musik, Film, Kunst, Tanz, Literatur, Museum, Zirkus… Das Angebot für Kinder in der Stadt Zürich ist gross und vielfältig. Auf dieser Webseite findet man eine Übersicht davon.
- Ferienkurse des Sportamts der Stadt Zürich: Ein vielfältiges Angebot für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in der Stadt Zürich, damit die Sommerferien zu Hause zum Abenteuer werden. Informationen zum Angebot und den Kosten findet man auf der Webseite des Sportamts der Stadt Zürich.
- ZVV-FerienPass: Mit dem ZVV-FerienPass können Kinder während den Sommerferien kostenlos Zug, Bus, Tram und Schiff im ganzen ZVV-Gebiet benutzen. Der Eintritt in die meisten Badis, in den Zoo Zürich und in viele Museen ist gratis. Zudem gibt es weitere kostenlose oder günstige Angebote für Kinder. Der ZVV-FerienPass kostet 25 Franken und ist für Kinder mit Jahrgang 2006-2016.
- Pro Juventute Ferienplausch: Der Pro Juventute Ferienplausch bietet ein abwechslungsreiches Angebot für die Sommerferien-Zeit, spannende Erlebnisse und viel Spass für Kinder während den Sommerferien. Es gibt Halbtages-, Ganztages- oder Wochenkurse. Informationen zum Angebot und den Kosten findet man auf der Webseite der Pro Juventute.
- Gemeinschaftszentren: Die Gemeinschaftszentren bieten auch während der Sommerferien verschiedene Angebote für Kinder und ihre Familien an. Es gibt offene Spieltreffs, Spielaktionen im Quartier und Treffpunkte für Familien.
Krankenkasse & Versicherungen
Die AOZ meldet alle der Stadt Zürich zugewiesenen Geflüchteten mit Schutzstatus S, die von der AOZ finanzielle Unterstützung erhalten, für die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) an. Die AOZ übernimmt die Kosten für die Krankenversicherung.
Geflüchtete, die von der AOZ nicht finanziell unterstützt werden, müssen sich selbstständig bei einer Krankenkasse anmelden.
Die AOZ bezahlt Arztrechnungen von Geflüchteten, die finanziell von der AOZ unterstützt werden. Die Rechnungen müssen per Mail an ukraine-sozialhilfe(at)aoz.ch oder per Post an: AOZ, Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich, geschickt werden.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Geflüchtete wird empfohlen. Bei Geflüchteten, die finanziell von der AOZ unterstützt werden, kann die AOZ die Prämie für eine den Verhältnissen angepasste Privathaftpflichtversicherung sowie einen minimalen Selbstbehalt bei von der Versicherung anerkannten Schadensfällen übernehmen.
Weitere Angebote und Beratung
Im März 2022 wurde von Alliance Swiss Pass entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis Ende Mai 2022 den öffentlichen Verkehr (öV) kostenlos nutzen können. Mit dem Wegfall dieser Leistungen werden Geflüchtete aus der Ukraine Geflüchteten aus anderen Ländern gleichgestellt. Alle Geflüchteten, die durch Asylfürsorge oder Sozialhilfe unterstützt werden, erhalten einen Betrag für private Auslagen für den öffentlichen Verkehr. Wenn eine Person den öV benutzen muss für offizielle Behördentermine (z. B. Anhörungen), den Besuch eines Deutschkurses oder Arbeitsintegrationsprogramms, besteht die Möglichkeit, dass ihr im Sinne einer Zusatzleistung ein Monatsabonnement finanziert wird.
Die soziale Angebotslandschaft in der Stadt Zürich ist sehr vielfältig. Unterschiedliche Zielgruppen finden Unterstützung zu verschiedenen Themen. Die Angebote werden von städtischen Stellen oder privaten Organisationen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen sind dem Online-Wegweiser des Sozialdepartements der Stadt Zürich zu entnehmen.
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