Das Stadtrichteramt untersucht und beurteilt Übertretungen, deren Verfolgung in die Zuständigkeit der Stadt Zürich fallen. Das Stadtrichteramt erfüllt seine Aufgaben selbständig. Es handelt unabhängig von Weisungen der Politik.
Das Stadtrichteramt untersteht administrativ dem Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich. Aufgrund der Gewaltentrennung ist das Statthalteramt des Bezirks Zürich seine Aufsichtsbehörde.
Jörg Ganster ist Leitender Stadtrichter und steht dem Stadtrichteramt vor.
Das Stadtrichteramt führt ordentliche, kostenpflichtige Strafverfahren bei Übertretungen auf Stadtgebiet durch. Bussen bis zu 500 Franken liegen in seiner Verantwortung und Kompetenz. Für höhere Bussen ist das Statthalteramt des Bezirks Zürich zuständig.
Zudem verwaltet das Stadtrichteramt Verlustscheine für die Stadtverwaltung. Es sorgt für die einwandfreie und zeitgerechte Eintreibung von Forderungen aus Verlustscheinen. Dazu unterhält es ein Kompetenzzentrum.