Anmeldung eines Hundes bei der Wohngemeinde (Normaltarif)
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur unter folgenden Bedingungen vorgenommen werden kann:
- Der Halter oder die Halterin muss volljährig sein und Wohnsitz in der Stadt Zürich haben
- Es kann lediglich eine Person als Halter/Halterin eingetragen werden
- Falls der Hund kurspflichtig ist, ist der registrierte Halter verpflichtet die obligatorischen Kurse mit dem Hund zu besuchen