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Waffen

Wie erhalte ich einen Waffenerwerbschein?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.

Die Fachstelle Waffen der Stadtpolizei Zürich ist für die in der Stadt Zürich angemeldeten Personen (Wochenaufenthalter ausgenommen) zuständig. Nach dem Ausfüllen im Suisse ePolice oder des PDF-Formulars senden Sie dieses bitte per Post an unsere Fachstelle Waffen.

Wo erhalte ich eine kantonale Ausnahmebewilligung (klein und gross) / Besitzbestätigung / EU-Feuerwaffenpass / Waffentragprüfung?

Hierfür ist im Kanton Zürich die Kantonspolizei Zürich, Waffen/Sprengstoffe zuständig:

Kantonspolizei Zürich
Waffen / Sprengstoffe 
Postfach
8021 Zürich
Tel. 058 648 35 40

waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch 

Wie komme ich zu einer Waffentragbewilligung?

Die Zuständigkeit liegt beim Statthalteramt des Wohnsitzbezirks.

Wo muss ich Ein- oder Ausfuhrbewilligungen beantragen?

Wie entsorge ich nicht mehr benötigte Waffen?

Nicht mehr benötigte Waffen können in der Stadt Zürich auf jedem Polizeiposten oder nach telefonischer Vereinbarung direkt bei der Fachstelle Waffen gegen eine Empfangsbestätigung abgegeben werden. Eine entsprechend erstellte Empfangsbescheinigung / Verzichtserklärung muss vom Überbringer oder der Überbringerin unterzeichnet werden.

Kontakt

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Fachstelle Waffen
Förrlibuckstrasse 120
8005 Zürich
Medienauskünfte erteilt der Mediendienst

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