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Betrug bei Online-Shopping und Auktionen

Betrug bei Onlineshopping

Beim Online-Einkaufen über Webshops oder Auktions-Plattformen kommt es immer wieder zum sogenannten Eingehungsbetrug. Darunter fallen insbesondere folgende vier Vorkommnisse:

  1. Sie bestellen/ersteigern und bezahlen Ware, die Sie dann aber nie erhalten.
  2. Sie bestellen/ersteigern und bezahlen Ware. Ihnen wird ein minderwertiges oder schadhaftes Produkt zugesandt.
  3. Sie bestellen/ersteigern ein Markenprodukt und erhalten eine Fälschung.
  4. Sie bestellen/ersteigern und bezahlen Ware per Nachnahme. Das Paket ist leer oder enthält
    nur Füllmaterial.

In diesen Fällen sollten Sie misstrauisch werden:

  • Ungewöhnlich günstige Angebote.
  • Bereits bei der Registrierung werden Ihre Kreditkarten-Daten verlangt.
  • Der Verkäufer bzw. die Verkäufern schlägt einen unbekannten/unseriösen Treuhandservice oder Escrow-Anbieter vor.
  • Der Verkäufer bzw. die Verkäufern besteht auf einen Geldtransferservice.
  • Der Verkäufer bzw. die Verkäufern will nur per Nachnahme liefern.
  • Auf der Angebotsseite ist kein Impressum angegeben.


So schützen Sie sich vor Eingehungsbetrug:

  • Seien Sie misstrauisch.
  • Überprüfen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäufern auf seine Seriosität.
  • Machen Sie nie Zahlungen via Geldtransferservice.
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode (Rechnung, vertrauenswürdiger/
    Ihnen bekannter Treuhandservice oder Escrow-Anbieter).


So gehen Sie bei Betrug vor:

  • Sichern Sie alle Korrespondenz (Mail, SMS etc.) und drucken Sie diese aus.
  • Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

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