Abofallen und Abzocke
Viele Websites locken mit vermeintlich kostenlosen Angeboten (Bastelvorlagen, Cocktailrezepte, SMS-Versand, Glückwunschkarten, Software). Diese entpuppen sich aber häufig als kostenpflichtig oder sind sogar mit einem Abo verbunden. Man spricht hier von sogenannten Abofallen oder von Abzocke. Zwar werden die Kosten irgendwo angegeben (im Kleingedruckten oder in den AGBs), dem Seiten-Besucher fallen diese aber nicht auf. Oder die AGBs sind missverständlich beziehungsweise man liest sie gar nicht richtig durch. In einigen Fällen sind auch Buttons oder Banner direkt mit einer Bestellfunktion versehen, die nicht als solche erkannt werden. Oft richten sich die Angebote gezielt an Kinder und Jugendliche.
So schützen Sie sich vor Abofallen/Abzocke:
- Seien Sie misstrauisch.
- Bestätigen Sie nicht achtlos Angebote.
- Insbesondere bei Gratis-Angeboten von sonst kostenpflichtigen Dienstleistungen (zum Beispiel SMS-Versand) sollte man stutzig werden.
- Lesen Sie immer alle Bedingungen inkl. AGBs sorgfältig durch.
- Vorsicht beim Ausfüllen von Webformularen: Für kostenlose Angebote braucht niemand Ihre Kontaktdaten.
Was tun bei Abofallen:
- Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
- Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief an den Rechnungssteller bzw. die Rechnungsstellerin und fechten Sie den Vertrag an. Berufen Sie sich dabei auf den Grundlagenirrtum oder die absichtliche Täuschung.
- Bezahlen Sie keine Mahnungen.
- Konsultieren Sie bei Unsicherheit einen Rechtsbeistand bzw. eine Rechtsbeiständin.
- Falls Sie schon bezahlt haben: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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Kontakt
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Prävention
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Förrlibuckstrasse 120
8005 ZürichTelefon +41 44 411 74 44
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Tel. 044 411 74 70
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