Global Navigation

Strassenkunst

Liebe Strassenkünstlerin,
lieber Strassenkünstler

Willkommen in Zürich! Planen Sie, in der Öffentlichkeit Musik zu machen, zu schauspielern oder eine andere künstlerische Aktion durchzuführen? Dann beachten Sie bitte folgende Regeln:

Erlaubt sind künstlerische Darbietungen nur in bestimmten Gebieten der Stadt und nur zu bestimmten Zeiten. Bitte sehen Sie sich dazu die Rückseite dieses Flyers an! Beachten Sie vor allem das Folgende:

Es ist verboten, 

  • Waren zu verkaufen oder mit diesen zu handeln 
  • Bilder auf den Boden zu malen 
  • für Darbietungen Geld zu verlangen; das passive Sammeln von Geld ist erlaubt (z. B. mit einem Hut auf dem Boden) 
  • Verstärker, Aufbauten oder andere Hilfsmittel zu verwenden 
  • länger als 30 Minuten an einem Ort zu bleiben 
  • den Verkehr zu behindern (einschliesslich Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs) 
  • Musik zu machen oder künstlerische Aktionen durchzuführen, wenn andere von der Stadt bewilligte Veranstaltungen stattfinden (z. B. Märkte, Feste, Standaktionen, Strassen-Cafés)

Diese Regeln gelten für Strassenkunst auf öffentlichem Grund der Stadt Zürich.

Sollten Sie sich nicht an diese Regeln halten, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Anweisungen der Polizei müssen Sie befolgen.

Wir freuen uns auf Ihre Darbietungen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Zürich!

  

Bewilligte Gebiete

Bewilligte Gebiete für Strassenkunst
An diesen Orten ist Strassenkunst erlaubt

Zeiten

Zu folgenden Zeiten ist Strassenkunst erlaubt:

Bewilligte Gebiete am Seeufer (1):

  • Montag bis Sonntag 07.00 bis 22.00 Uhr 
  • Während Sommerzeit: Freitag und Samstag von 07.00 bis 23.00 Uhr.

Übrige bewilligte Gebiete: 

  • Montag bis Samstag 07.00 bis 20.00 Uhr, wenn keine bewilligten Veranstaltungen wie Märkte, Feste, Standaktionen, etc. durchgeführt werden. 
  • An Sonntagen und anderen öffentlichen Ruhetagen darf in diesen Gebieten keine Strassenkunst / Strassenmusik dargeboten werden. 

Es ist speziell auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Die Anweisungen der Polizei sind zu befolgen.

Merkblatt

PDF-Download (Formulare für AcrobatReader 9 optimiert)

Kontakt

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Vollzug Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
8032 Zürich
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich
Telefon direkt:
+41 44 411 72 77 (Montag bis Freitag 07.00 bis 16.00 Uhr)

Medienauskünfte erteilt der Mediendienst.
Kontaktformular