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Lärmschutz

Wir sind für den Vollzug der kantonalen Baulärmverordnung und, soweit es den Immissionsschutz anbelangt, der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) zuständig. Weiter erteilen wir, nach eingehender Prüfung der eingegangenen Gesuche, z.B. Bewilligungen für den Einsatz lärmintensiver Baumaschinen, das Betreiben von Lautsprecheranlagen im Freien sowie Nachtarbeiten auf dem Gebiet der Stadt Zürich. Ausserdem behandeln wir Lärmklagen im Zusammenhang mit Gastwirtschaften unter Einbezug der einschlägigen Erlasse und prüfen Gesuche für Festveranstaltungen, erlassen Auflagen zur Lärmverminderung und kontrollieren deren Umsetzung. Überdies sind wir Meldestelle für die Durchführung von Veranstaltungen nach Art. 20 (elektroakustisch verstärkter Schall) der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG). 

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