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Informationen zu Schutzräumen & Schutzplätzen

stadt-zuerich.ch/schutzbauten
In etwa so kann man sich einen Schutzraum mit aufgestellten Betten vorstellen.
In etwa so kann man sich einen Schutzraum mit aufgestellten Betten vorstellen.

Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass bei der Stadt Zürich viele Anfragen betreffend Schutzbauten und -plätzen eingingen.

Grundsätzlich gilt: In einer aussergewöhnlichen Lage gibt der Bundesrat bzw. die zuständige Bundesbehörde entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekannt und löst diese aus. Dies ist im Moment nicht der Fall.

Zum Thema Schutzräume ist folgendes festzuhalten: Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Normalerweise befinden sich diese bei grösseren Wohnbauten direkt im Untergeschoss. Der Eigentümer bzw. der Liegenschaftsverwalter weiss Bescheid, wo und ob sich ein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet.

Falls sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung der Stadt Zürich in der näheren Umgebung zur Verfügung. Die Zuweisung der Bevölkerung zu einem öffentlichen Schutzraum erfolgt erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde (vgl. oben). Danach erfolgt die Zuweisungsplanung (ZUPLA) in der Stadt Zürich und die Information an die Bevölkerung, wo genau sich der zugewiesene Schutzplatz befindet.

Die Besitzer von Schutzräumen würden dann auch aufgefordert werden, ihre Schutzräume auf einen Konfliktfall vorzubereiten, wie zum Beispiel die Entfernung von Installationen und Waren, die sich in Friedenszeiten im Schutzraum befinden oder den Aufbau von Betten und Sanitärinfrastruktur für den aktiven Betrieb der Anlage.

Schutzräume und Schutzplätze

Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zu Schutzräumen und Schutzplätzen. 

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