Fragen & Antworten
- Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?
- Welche kantonalen Erlasse gibt es in Zürich?
- Wo kann ich meine persönliche Zivilschutzausrüstung umtauschen oder kaufen?
- Dienstpflicht Zivilschutz: Ich bin trotz Aufgebot nicht eingerückt. Hat das Folgen?
- Wo finde ich Angaben über das richtige Verhalten bei Gefährdungen?
- Wann kommen Schutzbauten zum Einsatz oder es erfolgt eine Schutzplatzuweisung?
- Wird ein Haushaltvorrat empfohlen?
- Wie wird die Bevölkerung bei Terroranschlägen gewarnt und über die richtigen Verhaltensanweisungen informiert?
- ABC-Ereignisse: Wer ist zuständig für den Einsatz bei ABC-Ereignissen?
- Wasseralarm Sihlsee
- Stromausfall – Wenn es in der Stadt dunkel wird
- Merkblatt Blackout/Stromausfall
Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz Gesetzgebungen Bevölkerung und Zivilschutz
- Zivilschutz: Gesetz Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG)
- Zivilschutz: Verordnung allgemein Verordnung über den Zivilschutz (ZSV)
- Militär: Gesetz Militärgesetz (MG)
- Militär: Verordnung Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV)
- Militär: Versicherung Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG)
- Wehrpflichtersatz Informationen zum Wehrpflichtersatz (WPE)
- Erwerbsausfall Erwerbsausfallentschädigung
Welche kantonalen Erlasse gibt es in Zürich?
Wo kann ich meine persönliche Zivilschutzausrüstung umtauschen oder kaufen?
Bitte wenden Sie sich an das:
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
Kantonales Zeughaus
Uetlibergstrasse 113
8045 Zürich
Internet
Dienstpflicht Zivilschutz: Ich bin trotz Aufgebot nicht eingerückt. Hat das Folgen?
Ja, es droht ein Strafverfahren und eine gerichtliche Verurteilung. Stellt der Richter fest, dass Sie dem Dienst absichtlich ferngeblieben sind, kommen Sie bestenfalls mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von mehreren hundert Franken davon. Zudem werden Sie im Strafregister eingetragen. Rücken Sie «aus Versehen» nicht ein, bekommen Sie eine Busse ohne Strafregistereintrag. Haben Sie erstmals einen Dienst geschwänzt, kommen Sie üblicherweise mit einer Verwarnung davon, Voraussetzung: Sie entschuldigen sich in einer schriftlichen Stellungnahme und legen dar, dass Sie beim nächsten Mal anstandslos einrücken.
(Beobachter Nr. 10 vom 13. Mai 2011)
Schutzdienstpflicht ist eine nationale Dienstpfllicht. Für die Belange der Schutzdienstpflicht Stadt Zürich ist die Zivilschutzstelle zuständig: Kontakt Zivilschutzstelle
Kontakt
Schutz + RettungZivilschutzstelle
Weststrasse 4
8036 Zürich
Telefon 044 411 21 12
Fax 044 411 24 29
Kontaktformular
Wo finde ich Angaben über das richtige Verhalten bei Gefährdungen?
Informationen über Verhalten und Alarmierung finden Sie auf der Internetseite des Amts für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich.
Wann kommen Schutzbauten zum Einsatz oder es erfolgt eine Schutzplatzuweisung?
Sie kommen in aussergewöhnlichen Lagen zum Einsatz. Das können militärische Bedrohungen sein, aber auch bei grossen Unwettern oder anderen Katastrophen sind Schutzbauten zweckmässig. Der Grossteil der Bevölkerung verfügt über einen Schutzraum im bewohnten Gebäude. Ist dies nicht der Fall, stehen öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung der Stadt Zürich in der näheren Umgebung zur Verfügung. Eine entsprechende Zuweisung erfolgt erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde.
Mehr zum Thema finden Sie auf der Informationsseite zu den Schutzräumen & Schutzplätzen.
Wird ein Haushaltvorrat empfohlen?
Der Bevölkerung wird geraten einen Haushaltvorrat (Notvorrat) anzulegen, welcher den Energiebedarf für 14 Tage pro Person decken kann.
- Weitere Informationen sowie Broschüren erhalten Sie beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)
- Bei einer Pandemie wird der Notvorrat wieder aktuell
Wie wird die Bevölkerung bei Terroranschlägen gewarnt und über die richtigen Verhaltensanweisungen informiert?
Die kantonalen Polizeiorgane haben jederzeit die Möglichkeit, über Radio SRF Sonderdurchsagen mit Verhaltensanweisungen und Informationen für die Bevölkerung des betroffenen Gebietes zu verbreiten. Die Bevölkerung in diesem Gebiet ist aufgefordert, Radio (DRS/Lokalradio) zu hören, sobald der allgemeine Alarm der Sirenen ertönt
ABC-Ereignisse: Wer ist zuständig für den Einsatz bei ABC-Ereignissen?
Bei B- und C-Ereignissen kommen in erster Linie die Mittel der Feuerwehr mit den Spezialisten der Chemiewehr, sowie die kantonalen Polizeiorgane zum Einsatz. Diese stehen in Kontakt mit den zuständigen kantonalen Behörden sowie den Fachpersonen des ABC-Dienstes (Kanton, Bund und Private).
Im Kanton Zürich liegt die Einsatzverantwortung, je nach Grösse des Ereignisses, bei der Feuerwehr oder – vor allem bei Grossereignissen wie Terroranschlägen – beim Kommando der Kantonspolizei. Die Bewältigung von ABC-Ereignissen ist immer eine Verbundaufgabe, bei der alle verfügbaren Mittel koordiniert eingesetzt werden müssen.
Wasseralarm Sihlsee
Welche Gefahren bestehen für die Stadt Zürich, wie erfolgt die Alarmierung und wie reagiere ich sinnvollerweise?
Die Talsperren des Sihlsees werden durch technische Vorrichtungen vor Beschädigungen geschützt. Im eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Sperren als Folge einer Katastrophe einen grösseren Schaden erleiden sollten, könnten die Wassermassen durch das Sihltal und durch Gebiete links und rechts der Limmat in die Stadt Zürich fliessen.
Detaillierte Auskunft über die zu erwartenden Schäden, die Art der Alarmierung und die Verhaltensmassnahmen gibt das Merkblatt: Wasseralarm Sihlsee auf der Seite Formulare & Merkblätter.
Stromausfall – Wenn es in der Stadt dunkel wird
Wie verhalte ich mich bei einem Blackout/Stromausfall?
Wann spricht man von einem Blackout? Ein Blackout ist ein mittel- bis langfristiger Stromausfall, der sich meist grossräumig abspielt. Wichtige Informationen zum Verhalten bei einem Blackout finden Sie auf dem Merkblatt der Stadtpolizei.