Zulassungsverfahren
Wie werde ich dipl. Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter?
Die Ausbildung schliesst mit einem eidg. Diplom Höhere Fachschule ab. Um diesen Titel zu erlangen, müssen Grundbedingungen erfüllt werden, um überhaupt zur Ausbildung zugelassen zu werden (Zulassungsverfahren). Nachfolgend werden die zwingenden Schritte erläutert, die in dieser Reihenfolge ablaufen müssen.
Zulassungsverfahren
1. Schritt
Sie haben ein eidg. Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, eine Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss. Weitere Informationen finden Sie unter «Zulassungsbedingungen».
2. Schritt: Eignungstest
Mit einem schriftlichen Eignungstest werden Ihre kognitive und Ihre persönliche Eignung abgeklärt. Dafür absolvieren Sie die Kompetenzanalyse Gesundheit HF der Firma Gateway Solutions AG in einem ihrer Testcenters. Unter «Weitere Informationen» finden Sie den Link zur Kompetenzanalyse. Die Kosten für den Test müssen Sie selber tragen.
Um zu Schritt 3 gelangen zu können, müssen Sie folgende Mindestwerte erreichen:
Testabsolvierung ab 1. Juni 2018:
Gesamtwert: 60
Grundwissen: 55
Potenzial: 60
Berufsspezifische Fähigkeiten: 50
Sollten Sie die Werte nicht erreichen, können Sie gemäss den Vorgaben des Testcenters den Test wiederholen.
3. Schritt: Praktikum
Jetzt geht es darum, die Praxis kennenzulernen. Sie bewerben sich bei einem Rettungsdienst, um ein mindestens zweitägiges Praktikum zu absolvieren. Unter «Weitere Informationen» finden Sie eine Liste möglicher Ausbildungsbetriebe, die ein Praktikum anbieten.
4. Schritt: Ausbildungsplatz
In der Regel wird der dritte Schritt von den Betrieben zur Selektion von möglichen Studierenden genutzt. Wie dieses Verfahren abläuft, kann je nach Rettungsdienst unterschiedlich sein. Details erfahren Sie direkt beim jeweiligen Rettungsdienst.
Hat ein Rettungsdienst sich für Sie entschieden und möchte Ihnen die Möglichkeit zur Ausbildung anbieten, wird dieser Sie bei uns an der Schule anmelden. Im Anschluss werden Sie von uns kontaktiert.
Zulassungsbedingungen für die HFRB
- Schulische Anforderungen: Abschluss auf Sekundarstufe II, heisst eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis, Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss
- Bestandenes Zulassungsverfahren
- Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst, der die Anforderungen erfüllt
- mindestens Fahrbewilligung Kategorie B
Ausländische Bildungen werden nach den Bestimmungen der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz (analog Universitäten Schweiz) behandelt. Für mehr Informationen klicken Sie auf den unteren Link.
Abschluss auf Sekundarstufe II: Abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis, Matura oder einen Diplom- bzw. Fachmittelschulabschluss.
FAQs
Ich bin nicht sicher, ob ich beim ersten Punkt die Anforderung erfülle, wer kann mir helfen?
Melden Sie sich direkt bei uns an der Schule und wir prüfen dies individuell.
Sind die vorgegebenen Mindestwerte für das Bestehen der Kompetenzanalyse zwingend oder wird eine minimal abweichende Punktzahl toleriert?
Die Werte sind zwingend und Abweichungen werden nicht toleriert.
Kann ich mich bei mehreren Rettungsdiensten für den dritten Schritt melden?
Ja, dies können Sie tun.
Muss ich mich bei der HFRB melden, wenn ich das Zulassungsverfahren absolvieren möchte?
Nein. Bitte beachten Sie, wenn der zweite Schritt erfolgreich bestanden wurde, ist dieser für drei Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie während dieser Zeit die anderen beiden Schritte erfolgreich absolviert haben müssen.
Kann ich mich direkt bei der HFRB bewerben?
Die HFRB bietet keine Ausbildungsplätze an. Die Rettungsdienste bestimmen, wen sie zur Ausbildung an der HFRB zulassen.
Brauche ich einen Führerschein?
Die HFRB verlangt bei Studienbeginn den Führerschein B. In verschiedenen Ausbildungsbetrieben ist der Führerschein C1/D1 bereits Bedingung. Fragen Sie beim entsprechenden Rettungsdienst nach.