Zufahrtsbewilligung Rechts der Limmat
Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen.
Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhabende von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone.
Bewilligungsgebiete
A1: Zähringer-/Predigerplatz, Mühlegasse, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Limmatquai
C1: Limmatquai, Mühlegasse, Seilergraben, Central
Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.
Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.
Bewilligungstypen - Fahrverbotszone 12.00 - 5.00 Uhr
Plan
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53