Stadt Zürich legt Rekurs ein gegen Entscheid der Kantonspolizei zur Rosengartenstrasse
Nach eineinhalb Jahren Prüfung teilte die Kantonspolizei Zürich am Montag die abschlägige Antwort mit: Die Stadt dürfe auf der Rosengartenstrasse kein Tempo 30 einführen. Die Stadt Zürich wird gegen diese Verfügung Rekurs einlegen.
Jeden Tag fahren durchschnittlich 55 000 Motorfahrzeuge durch die Rosengarten- und Bucheggstrasse. Die Achse führt mitten durch das dicht besiedelte Wohngebiet von Wipkingen und schneidet das Quartier in zwei Teile. Die Lärmbelastung ist ausserordentlich hoch, die vom Bundesrecht festgelegten Grenzwerte sind auch in der dritten Häuserreihe hinter der Strasse noch überschritten. Entlang dieser Achse leben rund 3000 Personen über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 Menschen sogar über dem Alarmwert. Kanton und Stadt sind verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse.
Gegen die im Jahr 2017 beschlossenen Lärmschutzmassnahmen der Stadt mit Schallschutzfenstern hatten Anwohnende Rekurs eingelegt und Recht bekommen. Am 1. September 2021 entschied der Stadtrat dann, auf der Achse Buchegg- und Rosengartenstrasse als weitere Lärmschutzmassnahme Tempo 30 einzuführen (vgl. Medienmitteilung vom 8. September 2021). Im Mai 2022 legte die Stadt die entsprechende Verfügung der Kantonspolizei Zürich vor, weil diese eine Prüfung des Vorhabens verlangt hatte. Nach eineinhalb Jahren Prüfung kommt die Kantonspolizei nun zum Schluss, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei nicht verhältnismässig, weshalb die Bewilligung nicht erteilt werde.
Die Stadt erachtet die Begründung der Kantonspolizei als pauschal und nicht sachgerecht. Sie wird gegen diese Verfügung Rekurs einlegen.
Zürich, 23. Oktober 2023