Parkierungs- und Zufahrtsbewilligungen sollen neu geregelt werden
Der Stadtrat legt dem Gemeinderat eine neue Parkkartenverordnung vor. Eingeführt werden unter anderem Parkierungsbewilligungen für Anwohnende gemäss dem «Bieler Modell» und Jahresbewilligungen für Handwerks- und Servicebetriebe.
Der Stadtrat hat eine neue Parkkartenverordnung (PKV) erarbeitet, die nicht nur wie bisher die Blauen Zonen betrifft. Die Verordnung reduziert die Anzahl der historisch gewachsenen besonderen Bewilligungstypen und bietet für alle verschiedenen Bewilligungen eine einheitliche und übersichtliche Rechtsgrundlage. Berücksichtigt wurden zudem zahlreiche in parlamentarischen Vorstössen eingebrachte Anliegen.
Anwohnenden-Parkierungsbewilligung mit «Bieler Modell»
Der von den Stimmberechtigten angenommene neue kommunale Richtplan legt fest, dass Parkplätze in der Blauen Zone nur dann für die zeitlich unbeschränkte Nutzung zur Verfügung stehen sollen, wenn am Wohnort oder Geschäftssitz keine Möglichkeit besteht, privaten Parkraum zu nutzen (sog. «Bieler Modell»). Diese Vorgabe wird mit der neuen PKV umgesetzt. Die Jahres-Anwohnenden-Parkierungsbewilligung soll neu 540 Franken (bisher 300 Franken) pro Jahr kosten.
Handwerks- und Servicebetriebe
Mit der neuen PKV beabsichtigt der Stadtrat, eine Gewerbebewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe auch als Jahresbewilligung einzuführen. Sie erlaubt im Wesentlichen das zeitlich unbeschränkte, stadtweite Parkieren von Liefer-, Werkstatt- oder Servicefahrzeugen in der Blauen Zone und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung und die Zufahrt zu Fahrverbots-, Sperr- und Fussgängerzonen während den Sperrzeiten. Damit wird dem Anliegen von zwei Motionen aus dem Parlament entsprochen.
Stationsloser Autoverleih
Umgesetzt werden soll auch eine Motion des Gemeinderats, mit der für den stationslosen Autoverleih Parkierungsbewilligungen gefordert wurden. Emissionslos angetriebene Fahrzeuge von Car-Sharing-Unternehmen dürften demnach in der Blauen Zone künftig abgestellt werden.
Bewilligung für Taxistandplätze
Schliesslich soll mit dem per 1. Januar 2024 vorgesehenen Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) die Taxistandplatzbewilligung in der neuen PKV aufgenommen werden. Die Bewilligung wird Fahrzeugen erteilt, wenn sie über eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung verfügen.
Der Antrag zum Neuerlass der Parkkartenverordnung wird zuständigkeitshalber dem Gemeinderat zum Entscheid vorgelegt.
Zürich, 12. Juli 2023