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Bellerivestrasse: Stadt Zürich reicht Rekurs ein

Am 31. Mai 2023 hat die Kantonspolizei Zürich die Zustimmung zum geplanten Verkehrsversuch an der Bellerivestrasse verweigert. Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid nicht und hat bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich Rekurs eingereicht.

Klare Abbruchkriterien für den Versuch an der Bellerivestrasse

Dass die Bellerivestrasse und die maroden Werkleitungen saniert werden müssen, ist unbestritten. In diesem Zusammenhang plante die Stadt Zürich einen Verkehrsversuch von Mitte August 2023 bis Ende April 2024. Damit hätte nachgewiesen werden sollen, dass mit weniger Fahrspuren die gleiche Verkehrsmenge abgewickelt werden kann wie heute. Die Erkenntnisse sollten in die zukünftige Verkehrsführung der Bellerivestrasse einfliessen. Die heute bestehenden vier Spuren sind nach der Sanierung nicht mehr möglich, da sie nach heutiger Norm zu schmal sind.

Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart hatte im September 2022 und im April 2023 an Orientierungsveranstaltungen mit allen Betroffenen aus den Quartieren und Nachbargemeinden sowie Vertreter*innen von Interessenverbänden über die ergebnisoffene Versuchsanlage informiert. Sie hatte auch versprochen, den Versuch abzubrechen, sollte es wider Erwarten gravierende Verkehrsprobleme geben (Medienmitteilung vom 21. April 2023). Die Kantonspolizei Zürich war in dieses transparente Verfahren immer einbezogen und wurde über den Versuch mehrmals detailliert informiert. Dennoch verweigerte sie Ende Mai 2023 – gut zwei Monate vor dem geplanten Start des Versuchs – der Stadt Zürich die Zustimmung.

Die Stadt Zürich akzeptiert diesen Entscheid nicht und hat bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich Rekurs eingelegt.

                                                                     Zürich, 29. Juni 2023            

Weitere Informationen

Alle Unterlagen zum Verkehrsversuch sind unter stadt-zuerich.ch/bellerivestrasse verfügbar.

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