«Tempo 30 nachts»: Pilotversuch während dreier Monate
Verkehrsvorschriften für vier Abschnitte publiziert
Der Stadtrat hat im Juni 2013 im Rahmen der Strassenlärmsanierung entschieden, auf vier überkommunalen Strassenabschnitten die Wirkung von «Tempo 30 nachts» (22 bis 6 Uhr) in einem Pilotversuch zu prüfen. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, inwiefern mit «Tempo 30 nachts» eine Reduktion der übermässigen Lärmimmissionen zu erzielen ist. Die Verkehrsvorschriften für die vier Strassenabschnitte, auf denen voraussichtlich während der Monate Juli, August und September «Tempo 30 nachts» gelten soll, wurden im Tagblatt der Stadt Zürich vom 8. Januar 2014 publiziert.
Am 14. Juni 2013 entschied der Stadtrat, dass er im Rahmen der Strassenlärmsanierung (siehe auch Medienmitteilungen «Strassenlärmsanierung durch Tempo 30» vom 30. Mai 2012 und «Strassenlärmsanierung: zukünftig soll auf einigen Strassenabschnitten Tempo 30 gelten» vom 28. August 2013) auf vier überkommunalen Strassenabschnitten, die heute eine zu hohe Lärmbelastung aufweisen, während dreier Monate einen Versuch mit «Tempo 30 nachts» unternehmen möchte. Als Massnahme an der (Lärm-)Quelle wird nachts von 22 bis 6 Uhr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.
Folgende Strassenabschnitte wurden als Pilotstrecken festgelegt:
- Albisstrasse, Teilstück Mutschellenstrasse bis Dangelweg (Siedlungsgrenze)
- Hardstrasse, Hardplatz bis Albisriederplatz
- Dübendorf-/Winterthurerstrasse, Tramhaltestelle «Probstei» bis Gasthof «Hirschen»
- Am Wasser/Breitensteinstrasse (Europabrücke bis Wipkingerplatz)
Um die Auswirkungen und den Nutzen von «Tempo 30 nachts» auswerten zu können, erfolgen vor und während des Versuchs Messungen des Verkehrs und der Lärmimmissionen. Mit «Tempo 30 nachts» wird angestrebt, in Wohngebieten die übermässigen Lärmimmissionen entlang von Hauptstrassen und anderen wichtigen Achsen mit Tempo 50-Regime während der Nachtstunden wahrnehmbar zu reduzieren. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität entlang dieser Strassen geleistet werden, ohne dass unverhältnismässige Reisezeitverlängerungen entstehen. Auf zwei Abschnitten verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrzeitenverlängerung durch die Temporeduktion während der Nachtstunden wird von den VBZ als zumutbar eingestuft.
Die Verfügungen des Polizeivorstehers für die notwendigen Verkehrsvorschriften sind im heutigen Tagblatt publiziert.
Zürich, 8. Januar 2014