Ab nächstem Montag Nachtfahrverbot im inneren Kreis 5
Zufahrt von 22.00 bis 3.00 Uhr nur noch mit Bewilligung erlaubt
Ein neues Verkehrsregime tritt am Montag, 2. Dezember 2013, im inneren Kreis 5 in Kraft: Das Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse, Limmatstrasse und SBB-Gleisanlage wird täglich von 22.00 Uhr bis 3.00 Uhr zu einer Nachtfahrverbotszone. Die Zufahrt für Motorwagen und Motorräder ist nur noch mit einer Zufahrtsbewilligung erlaubt. Die Zufahrt erfolgt von der Limmatstrasse und von der Langstrasse jeweils über die Röntgenstrasse.
Es dürfen ab Montag nur noch Anwohnerinnen und Anwohner, Inhaberinnen und Inhaber von Gewerbebetrieben sowie Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen zwischen 22.00 Uhr und 3.00 Uhr ins betreffende Gebiet zufahren und sie benötigen eine Zufahrtsbewilligung. Berechtigte können eine Zufahrtsbewilligung zu einem Preis von CHF 30.– pro Kalenderjahr (Ausstellgebühr) bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beziehen. Die Zufahrt für Berechtigte ist von der Limmatstrasse und von der Langstrasse her kommend über die Röntgenstrasse jederzeit gewährleistet. An diesen beiden Örtlichkeiten sind umfahrbare Halbbarrieren installiert. An den weiteren (potentiellen) Einfahrtstrassen verhindern Barrieren die Zufahrt in die Nachtfahrverbotszone. Die Wegfahrt aus der Nachtfahrverbotszone ist für alle Fahrzeuge jederzeit erlaubt und es wird keine Bewilligung benötig.
Die Stadt Zürich kommt mit der Einführung dieser Nachtfahrverbotszone einem Begehren aus der Quartierbevölkerung nach. Die Anwohnenden im Kreis 5 zeigten sich in den letzten Jahren besorgt über eine stetige Verkehrszunahme und die entsprechend vermehrten Immissionen, besonders in den Nachtstunden. Vor allem hat der Schleichverkehr durch das Quartier zugenommen. Das neue Verkehrsregime, das zusammen mit Quartiervertreterinnen und -vertretern ausgearbeitet wurde, soll in den Nachtstunden unerwünschten Parksuchverkehr effektiv unterbinden und das Quartier vor Verkehrsimmissionen bewahren.
Zürich, 25. November 2013