Parkplätze Zoo: Neue maximale Parkdauer und neue Tarife
Per 1. April 2012 erfolgen bei den Parkgebühren sowie bei der maximal zulässigen Parkdauer im Gebiet Zoo Änderungen. Bei den Parkplätzen in unmittelbarer Nähe des Zoos kann an Sonn- und allgemeinen Feiertagen neu 8 Stunden (bisher 6 Stunden) parkiert werden, allerdings erfolgt eine Erhöhung der Parktarife. Bei den Parkplätzen an der Adlisbergstrasse beträgt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen die maximale Parkdauer 8 Stunden (bisher 15 Stunden) und es wird an Samstagen, Sonn- und Feiertagen neu eine Gebühr erhoben.
Mit den Anpassungen bei den Parkgebühren und bei der maximal zulässigen Parkdauer setzt die Dienstabteilung Verkehr die am 22. Juni 2011 vom Zürcher Gemeinderat beschlossene Teilrevision der «Vorschriften über die Parkierungs- und Parkuhrkontrollgebühren» um. Da die Nachfrage nach Parkplätzen rund um den Zoo das Angebot an den besucherintensiven Tagen bei weitem übersteigt, drängte sich diese Massnahme zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs auf. Intensiver Parksuchverkehr, Ausweichen in entfernte Quartierstrassen, Verkehrsbehinderungen auf den Zufahrtsachsen sowie die Behinderung des Tramverkehrs sind weitere unerwünschte Folgen.
Auf den Parkplätzen an der Dreiwiesenstrasse (nördlicher Fahrbahnrand), Forrenweid-strasse, Krähbühlstrasse (westlicher Fahrbahnrand, zwischen Zürichbergstrasse und Haus Nr. 135), Rolf-Balsiger-Strasse (Parkplatz Masoala), Zürichbergstrasse (Teilstück Pilgerweg bis Haus-Nummer. 235) und am Klosterweg (beim Zooeingang) kann von Montag bis Samstag (zwischen 8 und 19 Uhr) wie bisher maximal 6 Stunden parkiert werden. Die Gebühren liegen bei CHF –.50/Stunde. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen (8 bis 19 Uhr) beträgt die maximale Parkdauer neu 8 Stunden. Die Gebühren:
fsdf
Parkzeit | Gebühren CHF |
---|---|
1/2 Stunde | -.50 |
1 Stunde | 2.- |
1 1/2 Stunden | 3.50 |
2 Stunden | 5.- |
3 Stunden | 7.50 |
4 Stunden | 9.- |
5 Stunden | 10.50 |
6 Stunden | 12.- |
7 Stunden | 13.50 |
8 Stunden | 15.- |
Bei den Parkplätzen an der Adlisbergstrasse betragen die Gebühren sowie die maximal zulässige Parkdauer:
Tag(e) | Gebühr | Maximal zulässige Parkdauer |
---|---|---|
Montag bis Freitag | Kostenlos (wie bisher) | 15 Stunden (weie bisher) |
Samstag (zwischen 8 und 19 Uhr) | CHF -.50/Stunde | 8 Stunden |
Sonn- und allgemeine Feiertage (zwischen 8 und 19 Uhr) | gemäss obiger Tabelle | 8 Stunden |
Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten
Aufgrund der neuen Tarifstruktur bietet die Dienstabteilung Verkehr den Benutzerinnen und Benutzern erstmals in der Stadt Zürich die Möglichkeit an, die Parkgebühren mit Debit- und Kreditkarten zu begleichen. 7 von insgesamt 32 Parkuhren sind mit den dafür notwendigen Terminals ausgerüstet.
Zürich, 28. März 2012