Signalisation rund um die Begegnungszone Bullingerplatz verdeutlicht
Die Dienstabteilung Verkehr hat bei der Begegnungszone Bullingerplatz Verbesserungen bei der Sichtbarkeit der Signalisation vorgenommen. Mit der Versetzung von Signalisationen und das Platzieren auf Betonelemente wird den Verkehrsteilnehmenden verdeutlicht, dass sie sich in einer Begegnungszone befinden. Mit dem Ende des Rückbaus der ehemaligen Westtangente (Bullingerstrasse - Sihlfeldstrasse - Weststrasse) konnte der Bullingerplatz sowie die Bullingerstrasse im östlichen Teil vor rund einem Jahr als Begegnungszone ausgestaltet werden.
Mit dem Ende des Rückbaus der ehemaligen Westtangente (Bullingerstrasse - Sihlfeld-strasse - Weststrasse) wurde der Bullingerplatz sowie die Bullingerstrasse im östlichen Teil vor rund einem Jahr als Begegnungszone ausgestaltet. Die Beobachtungen der Dienstabteilung Verkehr und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigten jedoch, dass sich vor allem die motorisierten Verkehrsteilnehmenden mit dem neuen Regime schwer taten. Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten entsprachen nicht den Erwartungen. Zudem diente und dient die Bullingerstrasse nach wie vor als Ausweichroute. Wohl nicht zuletzt deshalb etablierte sich diese Begegnungszone bei der Bevölkerung bisher ungenügend.
Um den Verkehrsteilnehmenden zu verdeutlichen, dass es sich rund um den Bullingerplatz um eine Begegnungszone handelt, hat die Dienstabteilung Verkehr die Signalisationen an den Einfahrten verdeutlicht. Alle Signalisationen wurde in Richtung Strassenmitte versetzt und auf Betonelementen montiert. Durch diese Massnahme wird den Verkehrsteilnehmenden bewusster, dass sie quasi durch ein Tor in eine Begegnungszone einfahren.
Die Strassen und Plätze in einer Begegnungszone sind nicht nur Verkehrsflächen, sondern gleichzeitig auch Aufenthaltsorte für Kinder und Erwachsene. Dies erfordert von den Benutzerinnen und Benutzern eine gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Die wichtigsten Regeln in einer Begegnungszone sind:
- Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen gegenüber Fahrzeugen den Vortritt
- In der Begegnungszone beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 20km/h
- Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den durch Signalen oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt
Zürich, 1. Juni 2012