Nachtfahrverbotszone in der Zähringer- und Häringstrasse
Nächtliche Ruhestörungen durch den motorisierten Verkehr haben in den letzten Jahren entlang der Zähringer- und Häringstrasse zugenommen – sehr zum Leidwesen der Anwohnerschaft. Auf Anregung aus dem Quartier hat nun Stadtrat Daniel Leupi entschieden, zur Verbesserung der Situationen einen Versuch mit einem Nachtfahrverbot durchzuführen. Am 4. Juli 2011 startet die Dienstabteilung Verkehr deshalb einen auf sechs Monate befristeten Test an der Zähringer- und Häringstrasse (zwischen Seilergraben und Zähringerstrasse).
Das Nachtfahrverbot an der Zähringer- und Häringstrasse für motorisierte Fahrzeuge gilt von 19.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Die Zufahrt ist während diesen Zeiten nur noch für Anwohnende mit Zufahrtsbewilligung, für Inhaber von Gewerbebetrieben mit Zufahrtsbewilligung, für Mieter von Parkplätzen mit Zufahrtsbewilligung, für Hotellogiergäste zwecks Gepäcktransport und für Taxis auf Bestellung erlaubt. Anwohnende, Inhaber von Gewerbebetrieben sowie Mieter von Parkplätzen benötigen folglich neu eine Zufahrtsbewilligung. Diese Zufahrtsbewilligung wird für die Dauer des Versuchs kostenlos von der Dienstabteilung Verkehr abgegeben. Personen, die bereits im Besitz einer C1-Spezialbewilligung (Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone) sind, benötigen keine zusätzliche Zufahrtsbewilligung und haben unbeschränkt Zufahrt in die Nachtfahrverbotszone.
Sollte der Versuch positiv verlaufen und die gewünschte Wirkung erzielen, wird eine definitive Einführung der Nachtfahrverbotszone angestrebt.
Zürich, 17. Juni 2011