Velos sollen die Haltestelle Opernhaus durchfahren dürfen
Fünf Monate nach Beginn des Versuchs «Velodurchfahrt Haltestelle Opernhaus» zieht die Dienstabteilung Verkehr eine positive Bilanz. Es wurden keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und den Verkehrsablauf festgestellt. Deshalb ist nun eine definitive Einführung geplant. Die Ausschreibung im amtlichen Publikationsorgan (Tagblatt der Stadt Zürich) erfolgte heute.
Am 22. März 2011 wurde die Durchfahrt der Haltestelle Opernhaus an der Theaterstrasse für den Veloverkehr versuchsweise geöffnet – und somit den Velofahrenden ermöglicht, die kürzeste Verbindung zwischen dem Seefeld und der Innenstadt legal befahren zu können. Eine Verkehrsregelungsanlage gewährleistet seither die sichere Durchfahrt der Haltestelle und hält Velofahrende von unerlaubten Trottoirüberfahrten ab. Die Dienstabteilung Verkehr beobachtet in den ersten Monaten der Versuchsphase das Verkehrsgeschehen intensiv vor Ort. Zudem führte die Stadtpolizei zahlreiche Kontrollen durch. Dank diesen Massnahmen stehen als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen genügend Fakten- und Zahlenmaterial zur Verfügung.
Die Auswertung der ersten Versuchsmonate zeigt, dass sich das neue Verkehrsregime bewährt hat und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit festzustellen sind. Ebenso traten keine massgebenden Beeinträchtigungen des Fussverkehrs, des öffentlichen sowie des motorisierten Individualverkehrs ein. Auch technisch funktionierte die Verkehrsregelungsanlage einwandfrei. Allerdings zeigen die von der Stadtpolizei vorgenommen Kontrollen eine Übertretungsquote, die mit 47 Prozent noch unbefriedigend hoch ist. Die Gebüssten missachteten das Rotlicht, befuhren unerlaubterweise das Trottoir oder die Busspur. Deshalb wird die Stadtpolizei auch in Zukunft periodisch Kontrollen vornehmen und fehlbare Velofahrende büssen.
Zürich, 24. August 2011