Haldenstrasse: Barrieren schützen Anwohnende und Kinder vor Durchgangsverkehr
Die Haldenstrasse in Wiedikon wird von motorisierten Verkehrsteilnehmenden als Schleichweg zwischen der Birmensdorfer- und der Uetlibergstrasse genutzt, um den Manesseplatz sowie die Schmiede Wiedikon zu umfahren. Sehr zum Missfallen der Anwohnerschaft. Um diesen unerwünschten quartierfremden Verkehr zu verhindern, führen das Tiefbauamt und die Dienstabteilung Verkehr ab dem 3. Oktober 2011 einen auf fünf Monate befristeten Versuch durch. Zwei Barrieren, die von Montag bis Freitag jeweils von 6.00 bis 9.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr geschlossen sind, unterbinden den Transitverkehr.
Täglich rund 4500 Fahrzeuge befahren die als Quartierstrasse klassierte und in einer Tempo-30-Zone gelegene Haldenstrasse. Bei 40 - 50 % davon handelt es sich um quartierfremden Durchgangsverkehr. Mit zwei Barrieren – einer an der Haldenstrasse auf Höhe des Berneggwegs und einer zweiten bei der Einmündung des Berneggwegs in die Wiedingstrasse – wird nun dieser Transitverkehr von Montag bis Freitag jeweils von 6.00 bis 9.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr temporär gestoppt. Dadurch soll erstens das Quartier in den verkehrsreichen Spitzenstunden vom Pendlerverkehr befreit werden, zweitens wird auch der Schulweg sicherer, befinden sich doch etliche Schulhäuser und Kindergärten innerhalb dieser Tempo-30-Zone. Das Ganze ist vorerst ein Versuch, der auf fünf Monate befristet ist. Während dieser Zeit werden die verkehrlichen Auswirkungen an verschiedenen Orten beobachtet und ausgewertet. Zudem erhalten die Anwohnenden die Möglichkeit, sich anhand eines im November verteilten Fragebogens zum Versuch zu äussern. Anschliessend wird die Stadt über die Resultate und das weitere Vorgehen informieren.
Erster Versuch brachte nicht den gewünschten Erfolg
Aus der Bevölkerung und von politischen Kreisen wurden in den letzten Jahren wiederholt Forderungen nach Verkehrsberuhigungsmassnahmen für die Haldenstrasse erhoben. Eine erste Versuchsanordnung im Jahre 2009 (Linksabbiegeverbot an der Halden- in die Uetlibergstrasse sowie Rechtsabbiegegebot von der Halden- in die Birmensdorferstrasse) brachte ebenfalls nicht die gewünschten Verbesserungen. Die Verbote wurden von den Verkehrsteilnehmenden mehrheitlich missachtet.
Die nun gewählte Versuchsanordnung ist das Ergebnis zweier Informationsveranstaltungen, an denen Vertreterinnen und Vertreter von Handel und Gewerbe, des Elternvereins, der Anwohnerschaft sowie Gemeinderäte teilnahmen. Die temporäre Sperrung der Haldenstrasse für den motorisierten Individualverkehr wurde als beste Kompromisslösung erachtet.
Zürich, 27. September 2011