Erste Fussgängerzone ab 16. August
Premiere in der Stadt Zürich: Am 16. August setzt die Dienstabteilung Verkehr die Fussgängerzone links der Limmat und somit die erste Fussgängerzone in der Stadt um. Das neue Verkehrskonzept steigert die Attraktivität des Gebiets und schützt die Anwohnerschaft vor den Immissionen des Strassenverkehrs. Zudem wird dank dem einheitlichen Zufahrtsregime der Güterumschlag für das Gewerbe vereinfacht.
Ziemlich genau zehn Jahre nach der durch den damaligen Polizeivorsteher erlassenen Verfügung wird die Fussgängerzone im Gebiet Altstadt links der Limmat – zwischen Bahnhofstrasse, Oetenbachgasse und Münsterhof – umgesetzt. Die Verzögerung entstand, weil gegen die Verfügung Rechtsmittel ergriffen wurden. Inzwischen konnten alle noch hängigen Einsprachen gegen das neue Verkehrsregime links der Limmat erledigt werden. Somit kann die Stadt Zürich den städtischen Richtplan, der eine Fussgängerzone sowie durchlässige Routen für den Veloverkehr vorsieht, Schritt für Schritt umsetzen.
In der Fussgängerzone Altstadt links der Limmat geniessen Fussgängerinnen und Fussgänger den Vortritt. Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmenden ein allgemeines Fahrverbot. Fahrzeuge, die in der Fussgängerzone ausnahmsweise zugelassen sind, dürfen höchstens im Schritttempo fahren. Das neue Verkehrskonzept führt auch zu einer Vereinheitlichung beim Güterumschlag. Neu ist der Güterumschlag im betreffenden Gebiet auf die Zeit von 5.00 bis 12.00 Uhr begrenzt.
Anwohnende und Geschäftsinhabende benötigen für die Zufahrt mit Motorfahrzeugen neu eine Bewilligung. Die rund um die Uhr gültige Zufahrtsbewilligung gestattet Fahrten zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zu privaten Abstellplätzen. Hingegen berechtigt die Bewilligung nicht zum Parkieren in der Fussgängerzone.
14. August 2006