Wo Rechtsabbiegen bei Rot für Velos in Zürich erlaubt ist
In der Stadt Zürich dürfen neu an 81 Kreuzungen Velofahrende auch bei Rot rechts abbiegen. Im Laufe des Jahres sollen weitere Kreuzungen mit «Rechtsabbiegen bei Rot» ausgeschildert werden.
Der Bundesrat hatte im Mai 2020 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet und auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt. Velos – und auch E-Trottis oder Mofas bzw. schnelle E-Bikes – dürfen nun an roten Ampeln rechts abbiegen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und das Rechtsabbiegen bei Rot entsprechend signalisiert ist.
Ohne Signalisation weiterhin verboten
Das Rotlicht in Kombination mit der neuen Signalisation erhält in diesem Fall die Bedeutung von «Kein Vortritt». Verkehrsteilnehmenden mit Grün, z. B. querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, ist jedoch der Vortritt zu gewähren. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Sicheren Veloverkehr fördern
Der Stadtrat will die Verkehrssicherheit der Velofahrenden erhöhen, darum hat er im Juni 2019 den Strategie-Schwerpunkt «Sicher Velofahren» lanciert und bereits einige Massnahmen umgesetzt. Die Stadt Zürich ist bestrebt, die neue Signalisation unter Einhaltung strenger Sicherheitsstandards und der gesetzlichen Vorgaben an geeigneten Örtlichkeiten einzuführen, um den Veloverkehr sowie die Verflüssigung des Verkehrs zu fördern.
Wirkungskontrolle aufgegleist
In den kommenden Tagen wird an 81 Kreuzungen die neue Signalisation angebracht. Um die Auswirkungen der Neuerung zu überprüfen, hat die Stadt eine Wirkungskontrolle in Auftrag gegeben. Zehn Kreuzungen wurden im November 2020 intensiv beobachtet. Im Fokus standen dabei mögliche Konflikte. Die Beobachtungen werden im Frühling sowie im November 2021 wiederholt. Basierend auf dieser Wirkungskontrolle wird darüber entschieden, an welchen Orten die Signalisation ebenfalls umgesetzt wird.
Zürich, 4. Januar 2021