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Stadtpolizei mit Bodycams im Einsatz

Medienmitteilung

Ab dem 1. Juli 2024 setzt die Stadtpolizei Zürich Bodycams als neues Einsatzmittel ein. Die Einführung der Kameras wird wissenschaftlich begleitet.

1. Juli 2024

Bodycams kommen als mildes Einsatzmittel bei Personenkontrollen zum Einsatz, beispielsweise, wenn der Dialog nicht gelingt. Im Falle einer Eskalation kann die Kamera eingeschaltet werden, was meistens schon zu einer Deeskalation führt. Mit den Bodycams kann das Verhalten von Kontrollierten sowie der Polizeiangehörigen überprüft werden. Die Geräte haben auch eine Beweisfunktion, denn die Aufnahmen können für ein Strafverfahren verwendet werden.

Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts setzte die Stadtpolizei Zürich 2017 während mehrerer Monate Bodycams ein. Im Juli 2021 stimmte der Gemeinderat der definitiven Einführung der Kameras zu. In der Bodycam-Verordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen ist festgehalten, wann und wie die Geräte überhaupt eingesetzt werden dürfen. Geregelt sind unter anderem auch datenschutzrechtliche Aspekte und die Art, wie die kameraführenden Polizeiangehörigen gekennzeichnet sind.

Inzwischen sind die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen. Es wurden insgesamt 34 Kameras beschafft. Diese werden ab Montag, den 1. Juli, von Mitarbeitenden der Regionalwache City, der Regionalwache Aussersihl sowie der Wache Sonderkommissariat im Patrouillendienst mitgeführt. Der Einsatz der Bodycams wird wissenschaftlich begleitet. Der Betrieb ist vorläufig bis Ende 2026 befristet. Über einen allfälligen Weiterbetrieb wird danach auf politischer und operativer Stufe neu entschieden.