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«Marsch fürs Läbe» kann marschieren

Medienmitteilung

Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Statthalters zum «Marsch fürs Läbe». Weil Kundgebung und Umzug nicht in der Innenstadt stattfinden müssen und die Routenwahl Sache der Stadt ist, will Stadträtin Karin Rykart mit den Organisatoren das Gespräch suchen und ihnen zwei Varianten vorschlagen.

21. Juni 2021

Der Organisator des «Marsch fürs Läbe» stellte Ende Mai 2020 das Gesuch, am 18. September 2021 eine Kundgebung auf dem Münsterhof mit anschliessendem Demonstrationszug durch die Innenstadt durchzuführen. Auf Antrag der Stadtpolizei Zürich lehnte das Sicherheitsdepartement das Gesuch vor einem Jahr ab, und zwar mit der Begründung, die Sicherheit des Umzugs könne nicht gewährleistet werden. Stattdessen wurde eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz bewilligt. Dagegen wiederum wehrte sich der «Marsch fürs Läbe». Im darauffolgenden Rechtsmittelverfahren stützte der Stadtrat die Haltung des Sicherheitsdepartements.

Vorschlag für zwei Varianten

Der Statthalter hat der Maximalforderung nach einer Kundgebung und einer Demonstration in der Innenstadt eine Absage erteilt. Die Bewilligungsbehörde habe zudem einen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Umzugsroute. Stadträtin Karin Rykart hat die Angelegenheit deshalb nochmals geprüft und möchte die festgefahrene Situation bereinigen. Sie wird mit den Organisierenden des «Marsch fürs Läbe» das Gespräch suchen und ihnen zwei Varianten für eine Umzugsroute vorschlagen. Die Sicherheitsvorsteherin hofft auf einen konstruktiven Dialog.

Kein Weiterzug des Statthalterentscheids

Mit Verfügung vom 19. Mai 2021 hiess der Statthalter den gegen den Stadtratsentscheid gerichteten Rekurs insofern gut, als die Sache an das Sicherheitsdepartement zur Erteilung einer Bewilligung mit Festlegung einer Umzugsroute zurückgewiesen wurde. Nach vorsichtiger Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen akzeptiert der Stadtrat diesen Entscheid aus folgenden Gründen:

  • Der Statthalter hält fest, dass sich die beantragte Route im Kreis 1 aus polizeitaktischen Gründen nicht für die Durchführung eines Demonstrationszuges mit erheblichem Sicherheitsrisiko eigne, da sich sowohl die örtlichen Gegebenheiten in der Altstadt mitsamt dem Münsterhof als auch rund um die Limmat erschwerend auf den Polizeieinsatz auswirken würden.
  • Bei der Wahl einer Route weist der Statthalter auf den Ermessensspielraum der Bewilligungsbehörde hin. Dabei sollten einerseits die Risiken möglichst minimiert werden, andererseits die Einschränkung der Appellwirkung im Vergleich zur beantragten Route möglichst geringgehalten werden.
  • Nach Ansicht des Statthalters könne je nach Routenwahl der Turbinenplatz als Ausgangs- und Endpunkt der Kundgebung belassen werden, wobei ein anderer Ausgangs- und Endpunkt möglich sei. Der ursprünglich von der Stadt zur Verfügung gestellte Platz wurde demnach grundsätzlich für geeignet erachtet.

Bedenken bleiben bestehen

Für Stadträtin Karin Rykart sind die Grundrechte ein hohes Gut, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Mit dem Entscheid des Statthalters sieht Karin Rykart nun eine Möglichkeit, die schwierige Demonstration des «Marschs fürs Läbe» zu bewilligen. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren gibt sie gleichzeitig zu bedenken, dass der Preis dafür hoch sein könne, wenn eine Demonstration von aussen angegriffen werde, wie dies beim «Marsch fürs Läbe» regelmässig der Fall sei. Zwar werde die Stadtpolizei alles daransetzen, den «Marsch fürs Läbe» zu schützen, aber das Risiko für Passantinnen und Passanten, Demonstrationsteilnehmende, Polizeiangehörige und Rettungskräfte bleibe gross. Der Umzug im Jahr 2019 konnte erst mit Verspätung starten und musste vorzeitig zum Ausgangspunkt zurückgeführt werden. Die geplante Route konnte somit aus Sicherheitsgründen nicht eingehalten werden.

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